Vernehmlassungsverfahren. Parlamentarische Kommissionen. Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung»
Bundesblatt · BBl 2018 959
Vernehmlassungsverfahren
Parlamentarische Kommissionen
Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung»
Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sieht einen über die EO finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20 % soll gemäss dem Vorschlag der Kommission genügen. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen.
Datum der Eröffnung: 16. Februar 2018
Vernehmlassungsfrist: 23. Mai 2018
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK,
Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 95 56, Fax 058 322 96 56,
www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/
kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
27. Februar 2018 Bundeskanzlei