*mit richtigem Typ neu erfasst unter 20193587* Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes) (Entwurf)

vom 26. Juni 2019

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2019 5221Bundesblatt · BBl 2019 5221

Bundesgesetz Entwurf über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 26. Juni 20191,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Obligationenrecht2

Art. 684a

III. Nichtigkeit Die Übertragung von Aktien ist nichtig, wenn die Gesellschaft ohne des Mantel-

handels vorgängige Auflösung liquidiert und aufgegeben wurde.

Art. 727a Abs. 2 zweiter Satz

2… Der Verzicht gilt nur für künftige Geschäftsjahre und muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregisteramt angemeldet werden.

Art. 787a

d. Nichtigkeit Die Übertragung von Stammanteilen ist nichtig, wenn die Gesellschaft des Mantel-

handels ohne vorgängige Auflösung liquidiert und aufgegeben wurde.

1 BBl 2019 5193

2 SR 220