Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador (mit Anhängen) <fn>Die Anhänge sind in der AS nicht veröffentlicht.</fn>

vom 21. November 2018

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2019 728Bundesblatt · BBl 2019 689

(f) wenn ein Auftraggeber Prototypen oder eine Erstanfertigung oder -dienstleistung beschafft, die auf sein Ersuchen für einen bestimmten Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrag oder in dessen Verlauf entwickelt werden. Die Neuentwicklung einer Erstanfertigung oder -dienstleistung kann eine begrenzte Produktion oder Lieferung einschliessen, um die Erprobungsergebnisse zu verarbeiten und zu zeigen, dass sich das Produkt oder die Dienstleistung für eine Produktion oder Lieferung in grösseren Mengen bei annehmbaren Qualitätsnormen eignet, wobei eine Serienfertigung oder -lieferung zum Nachweis der Marktfähigkeit oder zur Deckung der Forschungs- und Entwicklungskosten nicht hierunter fällt;

(g) für unter ausserordentlich günstigen Bedingungen getätigte Käufe, die sich nur ganz kurzfristig bei Sonderverkäufen wie Liquidation, Konkursverwaltung oder Konkurs, nicht aber für übliche Käufe bei normalen Anbietern ergeben; oder

(h) bei Zuschlägen, die dem Gewinner oder der Gewinnerin eines Wettbewerbs erteilt werden, vorausgesetzt:

(i) die Organisation des Wettbewerbs entspricht den Grundsätzen dieses Kapitels, insbesondere in Bezug auf die Veröffentlichung der Ausschreibung, und

(ii) die Teilnehmenden werden von einer unabhängigen Jury oder einem Wettbewerbsausschuss beurteilt und dem Gewinner oder der Gewinnerin wird ein Vertrag in Aussicht gestellt.

2. Ein Auftraggeber erstattet über jeden nach Absatz 1 vergebenen Auftrag schriftlich Bericht. Der Bericht enthält den Namen des Auftraggebers, den Wert und die Art der beschafften Waren oder Dienstleistungen sowie eine Erklärung der Umstände und Bedingungen nach Absatz 1, die das freihändige Verfahren rechtfertigten.

Art. 6.20 Elektronische Auktionen

Will ein Auftraggeber eine unterstellte Beschaffung mit Hilfe einer elektronischen Auktion durchführen, so stellt er vor dem Beginn der elektronischen Auktion jedem Teilnehmenden Folgendes zur Verfügung:

(a) die automatische Bewertungsmethode, einschliesslich der mathematischen Formel, die auf den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien beruht und während der Auktion für die automatische Erstellung oder Neuordnung einer Rangliste eingesetzt wird;

(b) die Ergebnisse erster Bewertungen von Angebotskomponenten, wenn der Zuschlag aufgrund des günstigsten Angebots erfolgt; und

(c) alle weiteren relevanten Informationen zur Abwicklung der Auktion.