Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3830Bundesblatt · BBl 2020 3681

2.11.1 Internationale Forschungsinfrastrukturen

Ausgangslage

Von den internationalen Forschungsinfrastrukturen gehen wissenschaftliche und technologische Impulse aus, die weltweit Beachtung finden. Eine gezielte Beteiligung der Schweiz an diesen auf dem Völkerrecht basierenden Einrichtungen ist somit eine ausgezeichnete Strategie, um die Position der Schweiz im Forschungsbereich zu stärken. Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a FIFG unterscheidet zwei Arten von internationalen Forschungsinfrastrukturen:

1. Die «internationalen Forschungseinrichtungen» bauen und unterhalten zentrale Einrichtungen, die für externe Nutzerinnen und Nutzer zur Produktion von Forschungsergebnissen zugänglich sind. Sie erfordern langfristige umfangreiche Investitionen und Betriebs- und Unterhaltungsbeiträge seitens ihrer Mitgliedstaaten. Da die Beteiligung für die Schweiz kostenaufwendig und von langer Dauer ist, braucht es dazu für jede solche internationale Forschungsinfrastruktur einen speziellen Kredit, der im Rahmen der BFI- oder spezifischer Botschaften beantragt wird.

2. Die «international koordinierten Forschungsinfrastrukturen» setzen sich aus vernetzten nationalen «Knoten» zusammen, welche die Infrastrukturen und Dienstleistungen bündeln und koordinieren. Die finanzielle Beteiligung der Schweiz wird grundsätzlich durch die schweizerischen Institutionen sichergestellt, die für diese «Knoten» zuständig sind, gegebenenfalls mit subsidiärer finanzieller Unterstützung des Bundes über den allgemeinen Kredit, der für die internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit beantragt wird (vgl. Ziff. 2.11.2).

Unter allen internationalen Forschungsinfrastrukturen kommt dem CERN eine ganz besondere Bedeutung für die Schweiz zu, da es hierzulande seinen Sitz hat. Seit seiner Gründung im Jahr 1954 hat sich dieses Labor zum weltweit führenden Kompetenzzentrum für Teilchenphysik entwickelt. Daraus ergeben sich bedeutende positive Auswirkungen für Europa und die Schweiz. Ob diese auch in Zukunft Bestand haben, ist abhängig von der Weiterführung und der Entwicklung des Status des CERN. Die zukünftige europäische Strategie für Teilchenphysik sollte ab 2021 umgesetzt werden und zu Entscheidungen über den Bau von unterirdischen Maschinen am CERN führen, die den Large Hadron Collider (LHC) ablösen werden. Die zwei vorliegenden Optionen sind der Future Circular Collider (FCC) und der Compact Linear Collider (CLIC). Während das erste Projekt einen kreisförmigen Teilchenbeschleuniger mit einem Umfang von 100 Kilometern vorsieht, wäre es für das zweite eine bis 50 Kilometer lange gerade Anlage. Projekte dieser Grössenordnung erfordern hohe und langfristige finanzielle Verpflichtungen, auch seitens der Staaten, die nicht Mitglied des CERN sind. Als Gegenleistung könnte eine verstärkte Beteiligung des CERN an anderen Grossprojekten dieser Staaten erwartet werden. Die Schweiz wird wahrscheinlich schon in der Periode 2021–2024 klar zu den Forschungsmaschinen Stellung beziehen müssen, die am CERN gebaut werden sollen.