Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3832Bundesblatt · BBl 2020 3681
– Die Weiterführung der Beteiligung der Schweiz am ILL ab 2024 bis zum vollen Betrieb des ESS-ERIC, ihr Beitrag an die zusätzlichen Kosten von ESS-ERIC und die beginnende Beteiligung am CTAO und am SKAO sind einzuplanen. Die Kreditanträge werden mit der vorliegenden Botschaft unterbreitet und nachfolgend beschrieben (1. Neutronenquellen, 2. Multi-Messenger-Astronomie).
– Spezifische Verpflichtungskredite für andere internationale Forschungsinfrastrukturen, die in der Roadmap aufgeführt sind, namentlich die Extreme Light Infrastructure (ELI) und die Forschungsinfrastrukturen für Neutrinos in den USA (LBNF-DUNE) und in Japan (HyperK), sind gegenwärtig nicht gerechtfertigt. 2020 unterstützt der Bund jedoch den europäischen Sachbeitrag zur Entwicklung und zum Bau der Infrastruktur LBNF-DUNE, der am CERN realisiert wird, mit einem Beitrag in der Höhe von 2,3 Millionen Franken.
1. Neutronenquellen (ESS-ERIC, ILL)
Die Untersuchung der Strukturen und Eigenschaften von organischer und anorganischer Materie auf atomarer Ebene ist ein zentraler Antrieb der Grundlagenforschung und der technologischen Innovation. Neutronenstrahlung ist eine der wichtigsten Techniken zur Durchführung dieser Analysen: Sie liefert Ergebnisse, die mit anderen Methoden nicht erzielt werden können. Die Schweiz spielt in diesem Bereich eine wesentliche Rolle: Sie stellt nationalen und internationalen Forschenden ihre eigene Neutronenquelle SINQ am PSI zur Verfügung und zeichnet sich durch eine anerkannte Forschergemeinschaft aus. Deshalb hat sie ein strategisches Interesse daran, einen langfristigen Zugang zu den weltweit besten Neutronenquellen sicherzustellen, die SINQ ergänzen.
– ESS-ERIC: Das seit 2015 im Bau befindliche Labor European Spallation Source ERIC (ESS-ERIC) in Lund (Schweden) soll mittelfristig die weltweit leistungsfähigste Neutronenquelle werden. Mit dem Bundesbeschluss vom 20. März 2015210 zur Beteiligung der Schweiz am ESS-ERIC haben die eidgenössischen Räte für den Zeitraum bis 2026 Mittel von 130,2 Millionen Franken bewilligt, was 3,5 Prozent der damals veranschlagten Kosten für Bau und Betrieb entspricht. Gemäss den Statuten von ESS-ERIC hätten die Baukosten 1843 Millionen Euro (Wert 2013) betragen sollen. Der Bau der Anlage, einschliesslich 22 Instrumente, hätte bis 2025 abgeschlossen sein sollen. Allerdings haben die in Folge der Fukushima-Katastrophe und angesichts der wachsenden Terrorgefahr verschärften internationalen Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften aufwendige Neuplanungen sowie den Abriss und Neubau bereits erstellter Anlagenteile notwendig gemacht. Dadurch wurden eine Verzögerung von mindestens drei Jahren gegenüber der ursprünglichen Planung sowie Mehrkosten von 240 Millionen Euro verursacht. Diese Summe ist von den Mitgliedern von ESS-ERIC aufzubringen, um einen Stopp der Bauarbeiten abzuwenden. Für die Schweiz werden sich im Zeitraum 2021–2024 zusätzliche Belastungen ergeben, die nicht aus den
210 BBl 2015 2783