Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3837Bundesblatt · BBl 2020 3681
der Dynamik des Schweizer BFI-Systems beitragen. Über den beantragten Kredit soll die Internationalisierung des Forschungsplatzes Schweiz mit gezielten Massnahmen weiterhin unterstützt werden. Diese Massnahmen ermöglichen es den Schweizer BFI-Akteuren nicht nur, sich an Instrumenten der Zusammenarbeit zu beteiligen, die spezifische Themenbereiche von allgemeinem Interesse betreffen, sondern auch, die internationale Attraktivität der Schweiz zu stärken und Exzellenzpartnerschaften mit Ländern oder Regionen aufzubauen, die aus der Sicht der Forschung und Innovation vielversprechend sind.
Massnahmen
Der Bundesrat beantragt für die Periode 2021–2024 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 68,4 Millionen Franken. Damit sollen namentlich die folgenden Massnahmen finanziert werden:
1. Bilaterale und regionale Zusammenarbeit
In der Periode 2021–2024 beabsichtigt der Bundesrat, den Verpflichtungen weiterhin nachzukommen, die dem Bund aus den bilateralen Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit erwachsen sind, und neue Partnerschaften mit vielversprechenden Ländern und Regionen zu entwickeln. Die aufgenommenen politischen Dialoge ebenso wie die bilateralen Kooperationsprogramme, die gemeinsam mit den BRIC-Ländern (Brasilien, Russland, Indien und China), mit Japan und Südkorea eingeleitet wurden, haben dazu beigetragen, privilegierte Beziehungen zwischen den Forschungsförderagenturen zu knüpfen und generell die Hindernisse für eine Zusammenarbeit zum Vorteil der beteiligten Forschenden abzubauen. Ausserdem ermöglicht die bilaterale und regionale Zusammenarbeit eine flexible Ausweitung der internationalen Forschungs- und Innovationszusammenarbeit auf aussereuropäische Länder und Bereiche, die von anderen Kooperationsinstrumenten nicht abgedeckt werden. Schliesslich kann sich die Schweiz dank diesen bilateralen Kooperationsprogrammen und den damit verbundenen politischen Dialogen nicht nur als Innovations- und Wissensstandort, sondern auch als zuverlässige Partnerin positionieren.
Der SNF wird somit weiterhin in regelmässigen Abständen gemeinsam mit den Partnerorganisationen dieser Länder Ausschreibungen für Forschungsprojekte lancieren, um privilegierte Beziehungen aufzubauen und dauerhafte Mechanismen der Zusammenarbeit zu entwickeln. Der entsprechende Kredit wird im Zahlungsrahmen für die Institutionen der Forschungsförderung beantragt (vgl. Ziff. 2.7.1).
Die Leading Houses (Hochschulen, die mit der Verwaltung der Programme der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit beauftragt sind) werden ihre Sondierungsarbeiten weiterführen und dabei in aussereuropäischen Ländern, in denen sich für die Schweiz ein Mehrwert bietet, geeignete Institutionen identifizieren und privilegierte Kontakte mit diesen aufbauen. Gemäss einer im Jahr 2020 publizierten internationalen Evaluation213 hat sich das Leading-House-Modell als sehr nützlich erwiesen, um das Potenzial einer Zusammenarbeit mit Ländern und in Bereichen
213 Stoumann, J., Falk, J. & Gøgsig Randrup, A. (2020): Evaluation of the swissnex Network. Oxford Research A/S.