Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3849Bundesblatt · BBl 2020 3681

Forschungsbegleitung besonders beachtet. Mit der Qualitätssicherung soll garantiert werden, dass sich die Forschung der Bundesverwaltung an den Prinzipien der Gesetzmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit orientiert.

Rückblick 2017–2020

Mit der Ausgestaltung des FIFG als Rahmengesetz für die Ressortforschung im Jahr 2012 wurde erwartet, dass die Rahmenregelung es erlauben würde, alle heutigen Spezialgesetze zur Ressortforschung systematisch zu überprüfen und allfällige neu geplante Spezialgesetze bezüglich Bestimmungen über die Forschung gemäss der Rahmenregelung des neuen FIFG auszugestalten (Vereinfachung und verbesserte Kohärenz der Legiferierung). Die Umsetzung dieser Vorgabe wurde im Rahmen eines Expertenmandats untersucht:220 Rein quantitativ sind keine grossen Anpassungen in den Spezialgesetzen erfolgt. Im Gutachten wird empfohlen, im KoorA-RF ein gemeinsames Verständnis der Artikel 16 und 17 FIFG zu erarbeiten und Vorgaben zur Bereinigung der Spezialgesetzgebung durch die zuständigen Departemente bereitzustellen.

Die Mehrjahresprogramme in der Ressortforschung werden in Form von ressortübergreifenden Forschungskonzepten dargelegt (Art. 45 Abs. 3 FIFG). Der KoorA-RF hat für das koordinierte Vorgehen Grundsätze für die Erstellung der Forschungskonzepte 2021–2024 betreffend die Politikbereiche in der Ressortforschung ausgearbeitet. Sie richten sich nach den Vorgaben des 3. Abschnitts «Forschungs- und innovationspolitische Planung» im FIFG und in den Qualitätssicherungsrichtlinien für die Ressortforschung des Bundes.

Im Hinblick auf die Identifizierung von ressortübergreifenden Forschungsthemen für die Erstellung der Forschungskonzepte 2021–2024 wurde bei den Bundesstellen eine Erhebung gestartet zu möglichen politikübergreifenden Forschungsthemen, die sich auf die neun Handlungsfelder der Bundesstrategie «Nachhaltige Entwicklung» 2016–2019 abstützen. Es konnten fünf zentrale Forschungsthemen identifiziert werden, die für die Bundesstellen von hohem Interesse sind und für die Forschungsbedarf seitens des Bundes besteht: (1) nachhaltiges Verhalten, (2) Sharing Society, (3) Datensicherheit, (4) smarte Regionen und (5) Gesundheit und Umwelt.

Verschiedene Bundesstellen haben ihre Bedenken angemeldet in Bezug auf die Berücksichtigung ihrer Interessen bei den laufenden nationalen Forschungsprogrammen (NFP) und die Rolle der sogenannten Bundesbeobachterinnen und -beobachter in den Leitungsgruppen des SNF. Das SBFI hat daher mit den interessierten Fachämtern eine Auslegeordnung vorgenommen und auf der Basis einiger Fallbeispiele mit dem SNF Optimierungsvorschläge erarbeitet und deren Umsetzung geprüft.

Massnahmen

Auf der gesetzlichen Basis des FIFG und der Spezialgesetzgebung werden die Forschungsschwerpunkte gemäss den Forschungskonzepten bearbeitet. Dabei ist die

220 Gutachten «Die Anpassung der spezialgesetzlichen Grundlagen für die Ressortforschung des Bundes nach Ausgestaltung des FIFG als Rahmengesetz für die Ressortforschung», Prof. F. Uhlmann, 4. Dez. 2017.