Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3857Bundesblatt · BBl 2020 3681
heitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wurden über die Änderung informiert und haben sie gutgeheissen, womit die politische Akzeptanz dieser Gesetzesänderung gewährleistet ist.
Beantragte Neuregelung
Art. 1 Abs. 3 BGMD
Das 2012 erlassene Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat nach Anhörung der Kantone «bestimmt, welche reglementierten Berufe unter dieses Gesetz fallen». Dieser Satz ist jedoch unpräzise, da das BGMD keinerlei Reglementierung festlegt; es enthält lediglich eine Liste der in anderen Gesetzeserlassen reglementierten Tätigkeiten, um die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Artikel 1 Absatz 3 BGMD muss deshalb aufgehoben werden. Die dazugehörige Verordnung vom 26. Juni 2013236 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (VMD) soll in einem zweiten Schritt angepasst werden und vorsehen, dass das SBFI eine laufend aktualisierte Liste der meldepflichtigen Berufe führt, und zwar in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Bundesämtern. Diese Liste ist auf den Internetseiten des SBFI für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Anhang I VMD soll ebenfalls aufgehoben werden.
4 Auswirkungen
Die Ziele sowie die Auswirkungen der mit dieser Botschaft unterbreiteten Beschlüssen werden in den Ziffern 1 (Bundesförderung im BFI-System), 2 (Finanzierung der Förderbereiche durch den Bund) und 3 (Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen) umfassend beschrieben. Die folgenden Ausführungen sind ergänzend dazu.
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Die vorliegende Botschaft ist primär eine Finanzierungsbotschaft. Aufgrund des finanziellen Umfangs ist die Festlegung des Finanzvolumens vollständig in die Erarbeitung des Legislaturfinanzplans 2021–2023 integriert. Der BFI-Bereich gehört zu den prioritären Politikbereichen des Bundes.
Transferaufwand
Die folgenden drei Tabellen (Fig. 33–35) geben Auskunft über:
– die Entwicklung der BFI-Voranschlagskredite 2017–2024;
– die mit den Bundesbeschlüssen beantragten Fördermittel;
– die Voranschlagskredite 2021–2024, wie in Ziffer 2 beschrieben.
Da die dargestellten Zahlen gerundet sind, können bei der Summierung Rundungsdifferenzen entstehen.
236 SR 935.011