Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3858Bundesblatt · BBl 2020 3681
Die den Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in den Bundesbeschlüssen ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 von 101,7 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2015 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.
Eigenaufwand
Für die Umsetzung der BFI-Politik des Bundes im nationalen und internationalen Kontext ist das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig, dessen Tätigkeit sich von strategischen, hoheitlichen Aufgaben bis hin zur Erbringung von Dienstleistungen erstreckt. Dem SBFI steht pro Jahr ein Globalbudget von rund 86 Millionen Franken (2019) zur Verfügung, wobei ca. 45 Millionen Franken auf Personal entfallen. Neben der Umsetzung der in dieser Botschaft beantragten Massnahmen führt das SBFI auch weitere Tätigkeiten durch, wie
z. B. die Umsetzung der EU-Rahmenprogramme für Bildung und Forschung, das Betreiben des BFI-Aussennetzes, die Anerkennung von Bildungsgängen und Berufsqualifikationen, das Durchführen von eidgenössischen Maturitätsprüfungen.
Die vorliegende Botschaft beinhaltet keine Anträge betreffend Eigenaufwand.