Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3875Bundesblatt · BBl 2020 3681

Fig. 38

1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2021–2024

Bedeutung Beiträge an die Berufsbildung: Die Bundeszuständigkeit für die Berufsfür die vom Bund bildung ist verfassungsmässig gegeben (Art. 63 BV).

angestrebten Ziele Eine hochstehende Berufsbildung, ein ausreichendes Lehrstellenangebot

und eine starke höhere Berufsbildung sind wichtig für die Versorgung der Wirtschaft mit gut ausgebildeten Fach- und Führungskräften. Im Falle einer substanziellen Reduktion könnte der Bund seine gesetzlich festgelegte finanzielle Verantwortung nicht wahrnehmen, was negative Auswirkungen auf das Berufsbildungssystem und damit letztlich auch auf den Wirtschaftsstandort Schweiz hätte.

Innovations- und Projektbeiträge: Der Bund unterstützt Innovationen und Projekte zur Weiterentwicklung der Berufsbildung, die notwendig sind, um Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung,

der Digitalisierung und gesellschaftlichen Veränderungen zu begegnen.

Beiträge werden ebenfalls für vom Bundesrat beschlossene Massnahmen in Zusammenhang mit der Stärkung des inländischen Fachkräftepotenzials verwendet.

Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB): Das EHB ist eine Einheit des Bundes. Die Bundeszuständigkeit ist in Art. 48 BBG geregelt.

Materielle Beiträge an die Berufsbildung: Die Pauschalbeiträge an die Kantone und finanzielle werden seit 2008 aufgrund der Anzahl beruflicher Grundbildungsver-Steuerung hältnisse auf die Kantone verteilt. Die Beiträge zur Unterstützung der

Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie von Bildungsgängen höherer Fachschulen werden aufgrund der eingereichten Anträge und nach Prüfung derselben geleistet. Die Beiträge an Absolvierende von Kursen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, werden auf Antrag von den Absolvierenden ausgerichtet.

Innovations- und Projektbeiträge: Die Anträge werden einzeln geprüft und anhand von Kriterien beurteilt, denen die Eidgenössische Berufsbildungskommission zugestimmt hat.

Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB): Der Bundesrat setzt dem EHB strategische Ziele für jeweils vier Jahre. Das EHB unterbreitet dem Bundesrat jährlich einen Geschäftsbericht sowie am Ende der Periode einen ausführlichen Bericht über die Zielerreichung.

Verfahren der Beiträge an die Berufsbildung: Bei den Pauschalbeiträgen an die

Beitragsgewährung Kantone schlägt sich die mit der Kostenermittlung in der Berufsbildung

erzielte Transparenz im effizienteren Mitteleinsatz nieder.

Der Prozess der Beitragsgewährung zur Unterstützung der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie von Bildungsgängen höherer Fachschulen ist transparent und institutionalisiert. Das Verfahren zur Ausrichtung der Beiträge an Absolvierende von Kursen zur Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen ist in der Berufsbildungsverordnung (BBV) geregelt.

Innovations- und Projektbeiträge: Das Verfahren ist transparent geregelt und institutionalisiert.

Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB): Die Beiträge werden für die im Leistungsauftrag festgelegten Leistungen und Ziele und gemäss dem dazugehörigen Zahlungsrahmen ausgerichtet.