Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3888Bundesblatt · BBl 2020 3681

Anhang 2

Ziele des Bundes für den BFI-Bereich 2021–2024

1) Ziele für die allgemeine Bildung sowie die Berufs- und die Weiterbildung

Ziel 1: Die Schweizer Bildungsangebote sind von hoher Qualität, lokal verankert, international vernetzt und zukunftsoffen.

Kooperation und Austausch werden weiter vorangetrieben. Der globale Wandel erfordert eine starke Verankerung der Bildung im internationalen Kontext.

Handlungsfelder: EU-Bildungsprogramm; Zusammenarbeit in multilateralen Gremien; Wertschätzung der schweizerischen (Berufs-)Bildung auf internationaler Ebene; Diplomanerkennung; Bildungseffizienz durch Anrechnung von Bildungsleistungen und durch Zugänge.

Ziel 2: Bildung ist auf die Förderung der Lern-, Arbeitsmarkt- und Studierfähigkeit ausgerichtet.

Bildung beschränkt sich nicht auf die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen in der Schule, sondern ist verstärkt auch auf die Entwicklung des lebenslangen Lernens ausgerichtet. Die Berufsbildung bietet nicht nur einen Einstieg für Jugendliche, sondern ist auch auf Wieder- und Umsteiger ausgerichtet. Die allgemeine Bildung sowie die Berufsbildung bieten Perspektiven für Jugendliche und Erwachsene, sich weiterzubilden, sich beruflich lebenslang zu entwickeln und auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Bildungswege einzuschlagen.

Handlungsfelder: Im Rahmen der Initiative «Berufsbildung 2030»: Überprüfen bestehender Bildungsangebote auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich lebenslanges Lernen (vertikale und horizontale Karrieren); Anrechnung von formalen und nonformalen Kompetenzen an die formalen Berufsbildungsangebote; Berufsabschluss für Erwachsene; Integration benachteiligter Gruppen. Überprüfen der Bildungsangebote auf ihre Anpassungsfähigkeit und Arbeitsmarktgerechtigkeit; Synergienutzung in der Ausbildung verwandter Berufe oder in der berufsorientierten Weiterbildung (z. B. durch Modularisierung des Berufsfachschulunterrichts); Positionierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; Struktur und Regelung des Berufswahlprozesses bei Jugendlichen. Projekt «Weiterentwicklung gymnasiale Maturität».

Ziel 3: Im Zuge der Digitalisierung wird die Weiterbildungspolitik des Bundes bedarfsgerecht koordiniert und weiterentwickelt. Die Rahmenbedingungen zur Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener sind konsolidiert.

Weiterbildung ist hauptsächlich privat organisiert und individuell verantwortet. Staatliche Eingriffe beschränken sich auf die Systemebene. Der Bund ist auf spezialgesetzlicher Ebene in der Weiterbildungsförderung aktiv. Zeigen sich im Zuge der Digitalisierung konkrete Bedürfnisse, sind diese Massnahmen verstärkt zu koordinieren und gegebenenfalls zu intensivieren. Im Weiterbildungsgesetz wird ein Fokus auf die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener in Zusammenarbeit mit den Kantonen gelegt. Nach der Aufbauphase 2017–2020 werden die kantonalen Förderprogramme bedarfsgerecht angepasst und konsolidiert. Ein besonderes Augenmerk