Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3899Bundesblatt · BBl 2020 3681
Anhang 6
Schweizerischer Innovationspark («Switzerland Innovation»)
Rolle des Bundes
Mit der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG)242 hatten die eidgenössischen Räte 2012 die gesetzliche Grundlage geschaffen für die Unterstützung des Bundes für einen Innovationspark. Die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks243, der die eidgenössischen Räte am 15. September 2015 gefolgt sind244, und Artikel 33 FIFG, konkretisieren die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes: befristeter Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für die Verbürgung zweckgebundener (Forschungsinfrastrukturen) und befristeter Darlehen zugunsten der Standortträger; Abgabe von Grundstücken im Bundesbesitz im Baurecht zu marktüblichen Baurechtszinsen.
Bürgschaften: Bisher wurde das Bürgschaftsinstrument erst einmal genutzt. Es hat sich gezeigt, dass die Zinsvergünstigung für bereits durch Finanzinstitute gesprochene Darlehen keine substantielle Entlastung für die Parkstandorte bringt und sich diese meistens auf andere Weise Investitionskapital verschaffen. Angesichts der beschränkten Risikofähigkeit des Bundes kann dieses Instrument für die Parkstandorte nicht attraktiver ausgestaltet werden. Es wird aber in der bestehenden Form als Option für Finanzierungen beibehalten.
Landabgabe: Am 3. September 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, am Flugplatzkopf auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine bis zu 70 Hektaren grosse Fläche für den Standortträger SIP Zürich zu reservieren. Die Abgabe des Landes erfolgt schrittweise, entsprechend dem Entwicklungsfortschritt des Standortträgers. Die Rechtsverhältnisse zwischen Bund und Kanton Zürich werden mit Verträgen geregelt.
Aktivitäten und bisherige Zielerreichung / Bilanz
Die Aktivitäten an den Standorten sind auf folgende Ziele ausgerichtet: (i) Ermöglichung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen zwischen Unternehmen, Hochschulen und weiteren Forschungspartnern; (ii) Ansiedlung von Firmen und Forschungsgruppen aus dem In- und Ausland und F+E-Investitionen durch private Investoren, (iii) Wissens- und Technologietransfer zur Umsetzung von Resultaten aus der Forschung in marktfähige Produkte und Dienstleistungen sowie (iv) die Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen für Start-ups.
Die Standorte haben vielseitige Kompetenzprofile, in Innovationsbereichen wie «Life Sciences», Energie, Industrie 4.0., Materialwissenschaften, ICT, Mobilität und «Enabling Technologies». Ein zentrales Merkmal ist die Interdisziplinarität. So bietet beispielsweise die «Swiss Smart Factory» am Standort Biel/Bienne eine Platt-
242 SR 420.1; Art. 32–34.
243 BBI 2015 2943
244 BBI 2015 7401