Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 20212024
vom 26. Februar 2020
Bundesblatt · BBl 2020 3910Bundesblatt · BBl 2020 3681
anderen Arbeitsformen vor allem bei geringen Einkommen und bei Plattform-Beschäftigten Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Das auf fünf Jahre befristete Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut wurde 2018 mit einer umfassenden Evaluation abgeschlossen. Sie zeigt, dass das Engagement des Bundes zu einer besseren Zusammenarbeit, Koordination und Vernetzung der verschiedenen Akteure beiträgt. Im Rahmen der Nationalen Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut werden 2019–2024 die etablierte Zusammenarbeit und die aufgebauten Netzwerke weiter gepflegt und Wissenslücken gezielt geschlossen. Bereits untersucht wurde, wie armutsgefährdete oder -betroffene Menschen stärker in Planung, Entscheidung, Umsetzung und Evaluation von Massnahmen einbezogen werden können. Ein weiteres Projekt untersuchte die Bedeutung von Rechtsberatungs- und Ombudsstellen für den Rechtsschutz von Armutsbetroffenen. Zusätzliche Themen werden ab 2021 behandelt (vgl. Ausblick).
Eine eher neue Fragestellung im Bereich der sozialen Sicherheit betrifft unterschiedliche Formen und geeignete Prävention von Gewalt gegen ältere Personen oder gegen Kinder. So wurde die Anwendung von Früherkennungsmassnahmen bei innerfamiliärer Gewalt bzw. Kindeswohlgefährdungen durch Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz untersucht und festgestellt, dass sich weder national noch international eine breit anerkannte Best-Practice der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen etabliert hat. Das Thema «Gewalt gegen ältere Personen» soll strukturiert und umfassend dargestellt werden, damit Empfehlungen zur besseren Prävention von Gewalt und zum Schutz älterer Menschen formuliert werden können. Ein weiteres Projekt befasst sich mit Präventionsprojekten in der Schweiz und im Ausland, die sich an potentielle pädosexuelle Straftäter richten, sowie mit deren erreichten oder erwarteten Wirksamkeit.
Ausblick 2021–2024
Auch in der Periode 2021–2024 werden die Forschungs- und Evaluationsschwerpunkte aus den übergeordneten Zielen der Themenbereiche Altersvorsorge, Invalidität, Familie, Gesellschaft und Sozialpolitik abgeleitet.
Im Mittelpunkt der geplanten Forschungsarbeiten steht die Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse verschiedener Bevölkerungs- und Versichertengruppen mit dem Fokus der Absicherung vor und nach Eintritt eines sozialen Risikos, wie beispielsweise nach einer Invalidisierung oder auch beim Übergang in den Ruhestand. Hierzu wird ein neuer, gemeinsam mit elf Kantonen und dem BFS erstellter Datenpool mit verknüpften Steuer- und Registerdaten zur Verfügung stehen. Bereits in der laufenden BFI-Periode werden erste Pilotprojekte zu spezifischen Gruppen durchgeführt.
Ab 2021 ist das vierte Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung geplant. Es sieht insbesondere vor, neue Massnahmen, die mit der Weiterentwicklung der IV eingeführt werden, zu evaluieren. Auch sind Analysen zu spezifischen Versichertengruppen vorgesehen.