Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3915Bundesblatt · BBl 2020 3681

Die Privatwirtschaft muss sich angemessen an den Konsortialprojekten beteiligen. In vorwettbewerblichen Forschungsarbeiten allerdings soll auch die Finanzierung privater Forschenden möglich sein, sofern ihr Know-how für den Projekterfolg wesentlich ist. Da sich bei tieferen TRS und bei der nicht-technischen Forschung selten private Investoren finden und diese Forschungsprojekte daher in der Regel ‒ teilweise auch vollständig ‒ auf die Förderung durch die öffentliche Hand angewiesen sind, können Forschungsprojekte bis zu 100 Prozent finanziert werden.

Eine kohärente Einbindung der bestehenden Instrumente des BFE (Ressortforschung, Pilot- und Demonstrationsprogramm, EnergieSchweiz) ist durch das BFE sichergestellt.

SWEET ist auf zehn Jahre ausgelegt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zehn Jahre. Total sind für die Periode 2021‒2024 52 Millionen Franken vorgesehen: in den Jahren 2021/2022 je 11 Millionen und in den Jahren 2023/2024 je 15 Millionen. Die jährlichen Budgets werden im Rahmen des jeweiligen Voranschlages des BFE beantragt. Diese Finanzmittel werden auf den BFI-Krediten für die Institutionen der Forschungsförderung und Innosuisse kompensiert. Die Kompensation ist bei den Anträgen in der BFI-Botschaft 2021–2024 bereits berücksichtigt.

6. Nachhaltige Raumentwicklung und Mobilität (Federführung: ARE)

Rückblick 2017–2020

Die Ressortforschung in der Raumentwicklung stützt sich vor allem auf den Verfassungsgrundsatz der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes, auf die Verkehrskoordination sowie auf die Verfassungsgrundlagen der nachhaltigen Entwicklung. Forschungsprojekte wurden insbesondere in folgenden Themenbereichen ausgelöst:

– Nachhaltige Verkehrsentwicklung und Sicherstellung der Mobilität: Weiterentwicklung der Verkehrsgrundlagen (Verkehrsperspektiven, Verkehrsmodellierung).

– Abstimmung von Siedlung und Verkehr: Grundlagen für die Flächennutzungsmodellierung und die Weiterentwicklung des Programms Agglomerationsverkehr.

– Polyzentrische Siedlungsentwicklung und Stabilisierung Flächenverbrauch: Grundlagenarbeiten für die Weiterentwicklung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF). Erarbeitung von neuen Methoden und Ansätzen im Rahmen der Modellvorhaben für eine nachhaltige Raumentwicklung für innovative Lösungsideen in Themenbereichen wie Siedlungsentwicklung nach innen, Freiraumentwicklung in Agglomerationen sowie Wirtschaft in funktionalen Räumen.

Ausblick 2021–2024

Der politische Auftrag im Bereich der Aufgaben des Amts ändert sich gegenüber der Periode 2017–2020 nicht grundlegend. Die Festlegung von Forschungsschwerpunkten erfolgt im Rahmen der Erarbeitung des Forschungskonzepts 2021–2024. Der voranschreitende Metropolisierungsprozess und das anhaltende Bevölkerungswachs-