Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2024

vom 26. Februar 2020

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3922Bundesblatt · BBl 2020 3681

– Politische Fragen im öV/Schienenverkehr (Finanzierungs- und Regulierungsfragen, Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs, Planung und Realisierung von öV-Infrastruktur)

– Technische Fragen im öV/Schienenverkehr (Interoperabilität und neue Mobilitätsformen, Automatisierung, Intermodalität, Umwelt- und Energieaspekte, Sicherheitsfragen)

Ausblick 2021–2024

Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung der Forschung im Strassenwesen soll die Forschung konsequenter auf den Forschungsbedarf ausgerichtet und die Forschungsergebnisse wirkungsvoller nutzbar gemacht werden. Organisatorisch werden die bestehenden Forschungsbereiche neu durch folgende 5 thematische Arbeitsgruppen ersetzt:

– Brücken, Tunnel und Geotechnik (Qualitätssicherung, verbesserte Tragwerkmodelle, neue Baustoffe, neue Bautechnologien, Recycling);

– Trassee und Umwelt (Trassee/Fahrbahn, Fahrzeugsysteme, Entwässerung, Baumaterialien);

– Mobilität 4.0 (Vernetztes Gesamtverkehrssystem, Mobilitätsdienstleistungen, Regulierung, Daten(-management), Ausrüstung der Infrastruktur, Folgen des automatisierten Fahrens);

– Verkehrsplanung und -technik (Verkehrstechnische Bemessungen, Strassenraumgestaltung, Knoten, Verkehrssicherheit, Fuss- und Veloverkehr, Verkehrsmodelle);

– Mensch und Fahrzeuge (Betriebssicherheit, Verkehrspsychologie, Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, Fahrzeugzulassung/-typisierung, Schnittstellen Mensch-Fahrzeug, Ausbildung der Fahrzeuglenkenden).

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs soll Forschung und Innovation in den Bereichen des Substanzerhalts und Ausbaus der Bahninfrastruktur, des regionalen Personenverkehrs sowie des Güterverkehrs gefördert werden, um die Kosten zu optimieren sowie die Sicherheit, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu steigern.

Finanzielle Ressourcen in der Ressortforschung

Die nachstehende Tabelle ist von den Bundesstellen zu Informationszwecken erstellt worden. Die benötigten Ressourcen unterliegen keinem Entscheid im Rahmen der Botschaft. Sie werden von den zuständigen Bundesstellen in den jährlichen Budgetierungsverfahren beantragt.