Vernehmlassungsverfahren. EDA. Teilrevision des Gaststaatgesetzes

Teilrevision des Gaststaatgesetzes

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Bundesblatt · BBl 2021 761 S. 1Bundesblatt · BBl 2021 761

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Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Teilrevision des Gaststaatgesetzes

Das Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge muss revidiert werden, um der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Bezug auf die Altersvorsorge Rechnung zu tragen. Damit soll die Kompetenz des Bundesrates gesetzlich verankert werden, dem IKRK das Vorrecht zu gewähren, seine Angestellten, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen.

Datum der Eröffnung: 31. März 2021

Vernehmlassungsfrist: 7. Juli 2021

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/57/cons_1

12. April 2021 Bundeskanzlei