Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands). Zustandekommen
Tessin 725
Bundesblatt · BBl 2022 641 S. 2Bundesblatt · BBl 2022 641
eidgenössischen Volksreferenden und Volksinitiativen in Zeiten der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung) hat die Bundeskanzlei 39 736 ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereichte Unterschriften an die zuständigen Amtsstellen versandt. Nach Überprüfung der Angaben haben die Amtsstellen für 35 832 Unterschriften das Stimmrecht bescheinigt.
4. Für die Feststellung des Zustandekommens hat die Bundeskanzlei die 18 624
samt Stimmrechtsbescheinigung eingereichten Unterschriften (vgl. Ziff. 2) sowie die 35 832 Unterschriften, für die das Stimmrecht nachträglich bescheinigt wurde (vgl. Ziff. 3), berücksichtigt.
5. Von insgesamt 54 456 berücksichtigten Unterschriften sind 54 377 gültig.
6. Veröffentlichung im Bundesblatt und Mitteilung an:
– Referendumskomitee «No Frontex», Waldmannstrasse 17a, 3027 Bern
14. März 2022 Schweizerische Bundeskanzlei
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr