Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025
Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025
Bundesblatt · BBl 2023 1605 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 1605
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement
Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025
Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sind. Der Finanzplan 2024–2026 zeigt grosse strukturelle Defizite. Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat bereits Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden pro Jahr beschlossen. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament diejenigen Entlastungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern.
Datum der Eröffnung: 28. Juni 2023
Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2023
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/29/cons_1
5. Juli 2023 Bundeskanzlei