Vernehmlassungsverfahren. WBF. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)
Bundesblatt · BBl 2026 1531 S. 1Bundesblatt · BBl 2026 1531
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)
Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) bezweckt, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten. Das PrSG ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft und setzt die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit ins Schweizer Recht um. Seither hat sich im grenzüberschreitenden Warenhandel vieles verändert, insbesondere durch die Zunahme des Onlinehandels. Aufgrund der neuen europäischen Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit soll das PrSG teilrevidiert werden. Damit soll das PrSG für Produkte, die nicht durch andere bundesrechtliche Bestimmungen mit denselben Zielen abgedeckt sind, weiterhin ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU gewährleisten und den erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der EU als der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz ermöglichen. Diese Vernehmlassung findet parallel zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) statt, da diese beiden Erlasse konzeptionell verknüpft sind.
Datum der Eröffnung: 5. Juni 2026
Vernehmlassungsfrist: 28. September 2026
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/9/cons_1
10. Juni 2026 Bundeskanzlei