Double imposition intercantonale
500 arrêts portant exactement sur ce thème · Page 9/10
Comme thème principal- ATF 37 I 35519.07.1911Zulässigkeit der Besteuerung eines einheitlichen interkantonalen Gewerbebetriebs auch seitens eines Kuntons, auf dessen Gebiet nachweisbar mehr ausgegeben als eingenommen wird, z. B. weil sich daselbst lediglich ein zu Reklamezwecken bestimmtes Bureau befindet. Das Verhältnis der
- ATF 37 I 27328.06.1911Umfang der Kompetenz des Bundesgerichts in Fällen interkantonaler Doppelbesteuerung: u. U. hat das Bundesgericht auch die ziffermässige Berechnung des der Steuerhoheit eines Kantons unterliegenden Einkommensbetrages vorzunehmen. — Beispiel eines solchen Falles. — Bestimmung der b
- ATF 37 I 26621.06.1911Vergl. Exzerpt zu Nr. 52. Gegenstand der Steuerhoheit ist bei derartigen interkantonalen Geschäftsbetrieben nicht ein jeweilen besonders zu berechnendes Spezialeinkommen der in dem betreffenden Kanton befindlichen Einrichtungen oder Anlagen, sondern stets nur eine Quote des Gesa
- ATF 37 I 26108.06.1911Verteilung der Vermögenssteuerhoheit gegenüber einheitlichen interkantonalen Gewerbebetrieben. Besondere Behandlung der Liegenschaften nach der bisherigen Praxis, wonach ein jeder Kanton zur vollen Besteuerung der in seinem Gebiete befindlichen Liegenschaften berechtigt ist, selb
- ATF 37 I 24912.04.1911Bei einem Geschäftsbetrieb, der sich als ein einheitlicher Organismus auf das Gebiet zweier oder mehrerer Kantone erstreckt, ist ein Steuerdomizil in allen denjenigen Kantonen anzunehmen, in denen das betreffende Geschäft ständige, körperliche Anlagen oder Einrichtungen besitzt,
- ATF 37 I 3702.03.1911Double imposition intercantonale résultant du fait que l'impôt personnel vaudois est réclamé à des ouvriers qui, domiciliés en Valais, gagnent leur salaire dans une localité vaudoise où ils se rendent journellement à cet effet. Caractère juridique de «l'impôt personnel» vaudois,
- ATF 37 I 3520.01.1911Besteuerung eines, sich auf das Gebiet dreier Kantone erstreckenden, einheitlichen Geschäftsbetriebes: zur Besteuerung eines Teils (in casu 10%) des Geschäftseinkommens ist auch derjenige Kanton berechtigt, in dessen Gebiet sich lediglich die Oberleitung befindet.
- ATF 36 I 58416.11.1910Versteuerung des beruflichen Einkommens unselbständig Erwerbender am Wohnorte des Steuerpflichtigen, ohne Rücksicht darauf, aus welchem Kanton das Einkommen herrührt, bezw. in welchem Kanton diejenige Tätigkeit ausgeübt wird, mittels deren es erzielt wird. Anwendung dieses Grunds
- ATF 36 I 57612.10.1910Cas de double imposition provenant du fait qu'un canton prétend imposer tel quel «le bénéfice réalisé par une succursale», sans s'inquiéter de savoir quelle partie du bénéfice total il représente. (En l'espèce le bénéfice attribué à la succursale dont il s'agissait était même sup
- ATF 36 I 19928.04.1910Vermögenssteuerberechtigung gegenüber einer auf das Gebiet mehrerer Kantone sich erstreckenden einheitlichen Geschäftsanlage, insbesondere gegenüber einem Elektrizitätswerk mit zwei durch eine Leitung verbundenen Hauptkraftzentralen nebst mehreren Unterzentralen. Unbrauchbarkeit
- ATF 36 I 1102.02.1910Nähere Ausgestaltung des in konstanter Praxis anerkannten Grundsatzes, dass der durch Zweigniederlassungen realisierte Geschäftsgewinn in denjenigen Kantonen zu versteuern ist, in welchen sich die betreffenden Zweigniederlassungen befinden. Berechnung des Ertrags der einzelnen Ge
- ATF 36 I 2002.02.1910Vergl. S. 11, Exzerpt zu Urteil Nr.
- ATF 35 I 32426.05.1909Steuerdomizil eines Küchenchefs, der bald da, bald dort Saisonstellen bekleidet, jedoch einen ständigen eigenen Hausstand besitzt, und zwar letzteres in einem Kanton, in welchem er nie beruflich tâtig ist.
- ATF 35 I 3725.03.1909Steuerdomizil eines Zivil- und Bauingenieurs, welcher im Dienste verschiedener technischer Unternehmungen bald in diesem, bald in jenem Kantone tätig ist, jedoch in keinem dieser Kantone einen Hausstand begründet, sondern seine freie Zeit stets an dem Orte zubringt, wo er Frau un
- ATF 35 I 3118.03.1909Doppelbesteuerungsrekurs einer ausländischen Versicherungsgesellschaft, welche in zwei schweizerischen Kantonen je eine «Generalagentur» besitzt. Unbegründetheit des gegen den einen dieser Kantone gerichteten Rekurses, sobald sich ergibt, dass die im andern Kanton bestehende «Gen
- ATF 34 I 68310.12.1908Rekurs gegen den Bezug einer Hundesteuer. — Doppelbesteuerung? — Luzern. Finanzgesetz vom 9. März 1859, § 56 und 57; Ges. betr. die Hundetaxen vom 7. Juni 1869.
- ATF 34 I 49523.09.1908Steuerverhältnisse beim Geschäftsbetrieb einer Aktiengesellschaft mit zahlreichen Verkaufsstellen in der ganzen Schweiz. Ist die Gesellschaft nur an ihrem Sitz steuerpflichtig für die Vermögenssteuer. oder begründen die Verkaufsstellen steuerrechtliche Spezialdomizile? — Stellung
- ATF 34 I 24604.06.1908Besteuerung der Generalagentur einer Versicherungsgesellschaft, die ihren Sitz in einem andern Kanton hat, durch den Kanton des Sitzes der Agentur. Das Bundesgericht hat auf Grund folgender Aktenlage:
- ATF 34 I 24303.06.1908Steuerdomizil eines in einem Kanton Niedergelassenen, der in einem andern Kanton Handelsangestellter ist, für sein Einkommen aus seiner Angesteltten-Tätigkeit.
- ATF 33 I 71230.10.1907Steuerhoheit bei Vorliegen des allgemeinen Geschäftsdomizils im einen, eines besondern Geschäftsdomizils in einem andern Kanton. Kriterien für ein steuerrechtliches Spezialdomizil. — Steuerpflicht des am letztern Ort domizilierten Gesellschafters. — Verwirkung des Rekurses wegen
- ATF 33 I 27812.06.1907Befugnis eines Kantons zur Erhebung der Erbschaftssteuer. Kriterien für den Wohnsitz des Erblassers und für die bessere Berechtigung des einen oder andern Kantons zur Erhebung der Steuer.
- ATF 33 I 5226.03.1907Steuerhoheit, wenn in einem Kanton (St. Gallen) sich das Geschäftsbureau, im andern (Thurgau) das Warenlager (bei Fassholzhandel, befindet. Abgrenzung der Steuerfaktoren.
- ATF 32 I 27916.05.1906Zulässigkeit des Rekurses wegen Doppelbesteuerung. — Rekurs gegen die Auflage eines Urkundenstempels, speziell auf Frachtbriefen. Art. 6 Abs. 1; 8 Transp.-Ges.; baselstädtisches Stempelgesetz vom 8. Juni 1899, § 1 Abs. 1; § 10, willkürliche Auslegung dieser kantonalen Bestimmunge
- ATF 32 I 28516.05.1906Personal- (Kopf-)Steuer; Art. 14 st.-gall. Staats -Steuergesetz vom 24. November 1903. Unzulässigkeit des Bezugs von Personen, die kein Steuerdomizil im Kanton St. Gallen haben.
- ATF 32 I 27302.05.1906Recevabilité du recours pour double imposition: il n'est pas nécessaire que le recourant ait épuisé les instances cantonales. — Röle du Tribunal fédéral. — Fixation du capital d'exploitation: la non déduction du capital d'exploitation, de la valeur des immeubles non industriels d
- ATF 32 I 5008.02.1906Anerkennung der Steuerhoheit eines Kantons durch freiwillige und vorbehaltlose Zahlung der Steuer. — Steuerdomizil für einen Bevormundeten (hinsichtlich der Besteuerung des beweglichen Vermögens): es befindet sich am Orte der tatsächlichen Ausübung der Vormundschaft. — BG betr. z
- ATF 32 I 4624.01.1906Steuerdomizil für das von der Ehefrau in die Ehe gebrachte Vermögen bei Gütergemeinschaft und faktischem Getrenntleben der Ehegatten.
- ATF 31 I 60118.10.1905Steuerdomizil einer bevormundeten Person, die sich ausserhalb des Vormundschaftskantons aufhält. — BG betr. civilr. Verh. d. N. u. A., Art. 4 Abs. 3; 17.
- ATF 31 I 23915.06.1905Begriff der «kantonalen» Verfügung als Voraussetzung des staatsrechtlichen Rekurses an das Bundesgericht. (Art. 178 Ziff. 1 0G). — Die Erschöpfung des Instanzenzuges ist bei Rekursen wegen Doppelbesteuerung nicht erforderlich. — Wo ist das Steuerdomicil eines Küchenchefs, der an
- ATF 31 I 5629.03.1905Besteuerung des Einkommens eines auf dem Gebiete zweier Kantone liegenden Elektrizitätswerkes, das seinen «Gesellschafts- und Steuersitz» in einem dieser Kantone hat. — Auslegung der Konzessionen Konzession von Appenzell A.-Rh., vom 17. November 1896 und 20. Juli 1897, Art. 6; Ko
- ATF 31 I 5122.03.1905Rekursfrist bei Rekursen wegen (interkantonaler) Doppelbesteuerung. Art. 178 Ziff. 3, 175 Ziff. 2 0G. — Bésteuerung von im Kanton (i. c. Zürich) gelegenen Liegenschaften auswärts Wohnender (i. c. im Kanton Aargau), ohne Schuldenabzug, und gleichzeitige Besteuerung des gesamten be
- ATF 30 I 28125.05.1904Gleichzeitige Besteuerung eines Vermögens (mit der Vermögenssteuer, in einem Kanton (i. c. Baselstadt) und des Niessbrauches an diesem Vermögen (mit der Einkommensteuer) in einem andern Kanton (i. c. Bern). Nutzungsgut ist am Wohnort des Niessbrauchers zu versteuern. Identität de
- ATF 29 I 49220.11.1903Besteuerung von Aktiengesellschaften, speziell deren Liegenschaften. Reinvermögen? Abzug des Wertes der ausserhalb gelegenen Liegenschaften. — Art. 75 aarg. K.-V. Abgrenzung von Verfassungsrecht und Gesetzesrecht.
- ATF 29 I 13704.06.1903Droit de mutation sur des immeubles. Conflit intercantonal; calcul. — Répartition des passifs.
- ATF 29 I 14303.06.1903Doppelte Besteuerung von Liegenschaften. — Mietzinseinnahmen aus einer in einem andern Kanton (als dem Wohnsitz-Kanton des Besteuerten) gelegenen Liegenschaft. «Berufseinkommen.
- ATF 28 I 11930.04.1902Verwirkung des staatsrechtlichen Rekurses wegen Doppelbesteuerung infolge freiwilliger Unterwerfung unter die betreffende Steuerhoheit.
- ATF 27 I 3817.01.1901Streit über Steuerhoheit mit Bezug auf eine Erbschaft. Zur Erhebung zuständiger Kanton. Diese Frage ist nach dem Bundesgesetz betreffend civilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen etc. zu entscheiden. Letzter Wohnsitz des Erblassers.
- ATF 26 I 41518.10.1900Erbschafts(nach)steuer auf einem von einem im Kanton Zürich wohnhaften Gesellschafter zu Gunsten der im Kanton Aargau domizilierten Gesellschaft gemachten Depositum. Streit über die Steuerberechtigung.
- ATF 26 I 27712.07.1900Succursale ou établissement commercial ou industriel autonome, dans le canton du Valais, d'une maison de commerce de vins, ayant son siège principal à Fribourg?
- ATF 26 I 1921.03.1900Grundsätze für die Besteuerung eines einheitlichen industriellen Unternehmens, dessen Betrieb sich mittelst selbständiger Anlagen und Einrichtungen über das Gebiet mehrerer Kantone erstreckt. Stellung des Bundesgerichtes. — Schuldenabzug. — Nichtanwendung eines in der Verfassung
- ATF 25 I 41321.12.1899Besteuerung von Ferggereien; sind Ferggereien Zweigniederlassungen?
- ATF 25 I 19408.06.1899ATF 25 I 194
- ATF 25 I 17131.05.1899Willkür in Steuersachen?
- ATF 24 I 44118.07.1898Produzione di prove constatanti la traslazione del domicilio del ricorrente solo davanti l'istanza federale. Loro valore pell'esito del ricorso.
- ATF 23 I 49029.04.1897ATF 23 I 490
- ATF 23 I 426.02.1897ATF 23 I 4
- ATF 22 I 71408.07.1896ATF 22 I 714
- ATF 22 I 1225.03.1896ATF 22 I 12
- ATF 21 I 69218.07.1895ATF 21 I 692
- ATF 20 I 71826.12.1894ATF 20 I 718