Opposition
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Comme thème principal- ATF 40 III 24001.07.1914Art. 833 Abs. 1 u. 2 und 816 Abs. 3 ZGB. Zwingender Charakter der letzteren Vorschrift. Einstellung der Verwertung in der nur gegen ein mitverpfändetes Grundstück gerichteten Betreibung, bis die Betreibung auch gegenüber den anderen mitverhafteten Grundstücken nachgeholt und in d
- ATF 40 III 28110.06.1914Art. 265, 267 und 149 Abs. 4 SchKG. - Recht des Schuldners, die Einrede aus Art. 265 noch im Aberkennungsprozesse, sei es erstmals zu erheben, sei es gegenüber dem Rechtsöffnungsentscheid wiederaufzunehmen. Verpflichtung des Aberkennungsrichters, sie zu berücksichtigen. Art und W
- ATF 40 III 7504.03.1914Art. 297, 311 SchKG. Für pfandversicherte Forderungen kann, wenn die Forderung nach der Schätzung durch das Pfand gedeckt ist, nach Zustandekommen des Nachlassvertrages, auch wenn es sich um eine Wechselschuld handelt, nur noch auf Pfandverwertung, und nicht auf Konkurs betrieben
- ATF 39 I 47617.09.1913Wenn in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung den Pächtern oder Mietern die Anhebung der Betreibung nach Art. 152 Abs. 2 SchKG angezeigt worden ist und der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, so hat das Betreibungsamt dem Gläubiger die in Art. 278 Abs. 2 SchKG erwähnten Fr
- ATF 39 I 16720.02.1913Art. 56 SchKG: Die Anzeige an die Mieter und Pächter in der Betreibung auf Grundpfandverwertung darf auch während der Betreibungsferien gemacht werden. — Art. 152 SchKG: Zustellung dieser Anzeigen auch in den Betreibungen für öffentlichrechtliche, grundversicherte Forderungen der
- ATF 38 I 70526.09.1912Art. 79 SchKG: Eine nach Erhebung des Rechtsvorschlages im ordentlichen Prozesse ohne Vorbehalt erklärte Anerkennung eines Teiles der in Betreibung gesetzten Kapitalforderung berechtigt zur Fortsetzung der Betreibung für den anerkannten Betrag, den entsprechenden Teil der im Zahl
- ATF 38 I 67713.09.1912Art. 63 SchKG: Di dem Schuldner zur Wahrung seiner Interessen gesetzten Fristen, wie insbesondere diejenige für Erhebung des Rechtsvorschlages, werden, wenn ihr Ende in die Zeit der Betreibungsferien oder eines Rechtsstillstandes fällt, bis zum dritten Tage nach dem Ende der Feri
- ATF 38 I 64817.07.1912Art. 151 u. 153 Abs. 2 SchKG: Der nicht als Schuldner betriebene Eigentümer der Pfandsache ist, auch wenn das Pfand von einem Unberechtigten bestellt worden ist, als Dritteigentümer im Sinne des Gesetzes zu behandeln. — Art. 153 SchKG: Der Dritteigentümer der Pfandsache hat, wenn
- ATF 38 I 63910.07.1912Art. 12 LEeF: Obbligo dell'Ufficio di accettare dei pagamenti parziali per conto del creditore istante. — Art. 68 LE eF: La contestazione dell'obbligo di pagare le spese di esecuzione deve aver luogo mediante ricorso all'Autorità di sorveglianza e non in via di opposizione. — Art
- ATF 38 I 33227.06.1912Art. 46 Abs. 1 SchKG: Die am unrichtigen Orte eingeleitete Betreibung ist, soweit die Zustellung des Zahlungsbefehls in Frage kommt. nicht absolut nichtig.
- ATF 38 I 32420.06.1912Art. 106 fr., 146 u. 283 SchKG: Einleitung des Widerspruchverfahrens bei Geltendmachung eines Retentionsrechtes an gepfändeten Gegenständen. Unzulässigkeit einer Kollokation der Forderung des Retentionsgläubigers, solange nicht dem Schuldner hiefür ein Zahlungsbefehl zugestellt u
- ATF 38 I 28925.05.1912Art. 74 SchKG: Beginn der Frist zur Beschwerde wegen Nichtanerkennung eines Rechtsvorschlages. Die Erklärung des Schuldners, die Betreibung stimme nicht, er müsse noch nachschauen, ist kein gültiger Rechtsvorschlag.
- ATF 38 I 20630.01.1912Art. 69 Ziff. 3 SchKG: Die Erklärung, dass die Zahlung verweigert werde, weil ein Dritter behaupte, dass die in Betreibung geSetzt? Forderung ihm zustehe. ist ein gültiger Rechtsrorschlag.
- ATF 37 I 59428.11.1911Art. 149 Abs. 3 SchKG: Unzulässigkeit einer ohne neuen Zahlungsbefehl erfolgenden Fortsetzung einer Betreibung, wenn der Gläubiger bloss einen provisorischen Verlustschein hat.
- ATF 37 I 58716.11.1911Art. 282 SchKG: Anwendbarkeit dieser Gesetzesbestimmung auf die Betreibung für eine Mietzinsforderung, für die kein Retentions- oder Pfandrecht geltend gemacht wird. — Die in Art. 69 Ziff. 4 SchKG erwähnte Androhung ist kein wesentlicher Bestandteil des Zahlungsbefehls. — Art. 69
- ATF 37 I 56202.11.1911Art. 110 und 144 ff. SchKG: Gesonderte Liquidation für jede einzelne Gruppen- oder Einzelpfändung bei verschiedenen Betreibungen gegen einen Schuldner. Unzulässigkeit eines gemeinsamen Kollokationsplanes und einer gemeinsamen Verteilungsliste für eine Mehrheit solcher Pfändungen.
- ATF 37 I 22230.03.1911Art. 6 Abs. 1 Verordn. d. BG v. 3. Nov. 1910: Formelle Mangelhaftigkeit eines Rekurses an das Bundesgericht, wenn dem Rekurse nicht eine amtliche Ausfertigung des angefochtenen Entscheides beigelegt wird.
- ATF 37 I 14507.02.1911Art. 283 Abs. 3 SchKG. Betreibung für Mietzinsforderungen. Aufnahme der Retentionsurkunde uud Ausscheidung der Kompetenzstücke als Voraussetzungen für die Einleitung der Betreibung. Anfechtbarkeit eines Zahlungsbefehls, der trotz Mangels dieser Voraussetzungen zugestellt wird.
- ATF 37 I 13524.01.1911Art. 74 Abs. 1 SchKG. Beginn der Frist für den Rechtsvorschlag bei unrichtigem Eintrag des Datums der Zustellung des Zahlungsbefehls auf dem Schuldnerdoppel. Frage der Anwendbarkeit des Art. 70 Abs. 1 i. f. SchKG.
- ATF 36 II 63114.12.1910Haftpflichtklage gegen die Eidgenossenschaft auf Grund des Art. 48 Ziff. 2 06. Unterbrechung der Anspruchsverjährung (Art. 12 FHG) durch Schuldbetreibung (Art. 154 Ziff. 2 u. Art. 157 Abs. 2 OR): Wiederholte Wirksamkeit dieses Unterbrechungsgrundes (zweimalige Betreibungsanhebung
- ATF 36 I 46219.10.1910Art. 17 Abs. 2 SchKG: Beginn der Frist zur Anfechtung des Zahlungsbefehls auf dem Beschwerdeweg durch den Gläubiger. — Recht und Pflicht des Betreibungsamtes, begangene Fehler während der Beschwerdefrist zu berichtigen. Zulässigkeit der nachträglichen Streichung einer ohne Begehr
- ATF 36 I 44204.10.1910Arrestverfahren: Verpflichtung des Arrestgläubigers, ein besonderes Verwertungsbegehren zu stellen, um die provisorische Pfändung im Sinn von Art. 281 Abs. 1 SchKG zu einer definitiven werden zu lassen. Frist für die Stellung dieses Begehrens: Analoge Anwendung der zehntägigen Fr
- ATF 36 I 45204.10.1910Fortsetzung einer durch Rechtsvorschlag eingestellten Betreibung auf Grund eines im ordentlichen Verfahren ergangenen ausserkantonalen Urteils: Nachträgliche Durchführung des Rechtsöffnungsverfahrens am Betreibungsort, wenn der Schuldner auf erfolgte Anzeige durch das Amt innert
- ATF 36 I 12322.03.1910Art. 47 Abs. 3 SchKG: Betreibung einer Handelsfrau. Ausscheidung der Kompetenzen der Vollstreckungsbehörden und des Richters. Voraussetzungen für die präjudizielle Wirkung eines gerichtlichen Urteils gegenüber den Vollstreckungsbehörden.
- ATF 36 I 9126.01.1910Voraussetzungen für eine Intervention der Aufsichtsbehörden. Wichtigkeit der Betreibung, wenn Zustellung der Betreibungsurkunden in die Haft unter Missachtung von Art. 60 SchKG. Bestellung eines gesetzlichen Vertreters. — Aenderung der Betreibungsart.
- ATF 35 I 80211.11.1909Art. 265 SchKG: Konkurrenz der Einrede des mangelnden neuen Vermögens mit der normalen Art des Rechtsvorschlages (Bestreitung der Forderung selber oder ihrer Vollstreckbarkeit). — Stellung der Vollstreckungsbehörden gegenüber gerichtlichen Verfügungen, die in das Verfahren eingre
- ATF 35 I 60512.07.1909Bestimmung des Beginnes der Beschwerdefrist. — Voraussetzung der Anfechtbarkeit des Kollokationsplanes im Pfändungsverfahren durch Beschwerde. — Rechte und Pflichten der Betreibungsämter bei der Verteilung des Erlöses der Verwertung.
- ATF 35 I 50329.06.1909Rechtsverzögerung. — Retentionsverfahren. Rechtliche Wirkung der Aufnahme der Retentionsurkunde. Notwendigkeit der analogen Anwendung der in Art. 278 Abs. 2 und 4 SchKG für das Arrestverfahren aufgestellten Bestimmungen auf den Fall des Art. 283, in dem Sinne, dass dem Gläubiger
- ATF 35 I 48403.06.1909Unzulässigkeit der Erhebung von Einreden gegen den Bestand oder die Betreibbarkeit von Zinsansprüchen mittelst Beschwerde. Art. 41 Abs. 2 SchKG: Verzicht auf das Recht, grundpfändlich gesicherte Zinsforderungen auf dem Weg der ordentlichen Betreibung geltend zu machen.
- ATF 34 I 86426.11.1908Der Arrestbefehl kann nicht im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren angefochten und aufgehoben werden. Art. 17 SchGK. Vertretung eines Gläubigers im Betreibungsverfahren. — Zulässigkeit der Succession in die Betreibung (auf Gläubigerseite).
- ATF 34 I 84927.10.1908Arrestbetreibung. Dahinfallen der Betreibung mit dem Dahinfallen des Arrestes. — Prosequierung des Arrestes (wenn noch nicht Klaye oder Betreibung angehoben war), sie kann nur durch rechtzeitige Betreibung, nicht durch Klage erfolgen. Art. 278 Abs. 1 SchKG.
- ATF 34 I 40005.05.1908Art. 158 Abs. 2 SchKG. Fortsetzung der Betreibung gestützt auf einen Pfandausfallschein. Die Bestimmung gilt auch, wenn das Pfandverwertungsverfahren an einem vom ordentlichen Betreibungsort verschiedenen Ort der gelegenen Sache zu führen war.
- ATF 34 I 18324.03.1908SchKG Art. 75, 265, 278: Arrestvollzug. Rechtsvorschlag gegen die Betreibung mit der Begründung, der Schuldner sei nicht zu neuem Vermögen gekommen. Wirkungen auf Arrest.
- ATF 34 I 17217.03.1908Opposition conçue dans les termes: «Opposition; offre de payer une somme de....» Reconnaissance de dette ou offre de transaction? l'
- ATF 32 I 73915.10.1906Rechtsvorschlag; Rechtzeitigkeit? Art. 74, 8 Abs. 3 SchKG.
- ATF 32 I 73508.10.1906Rechtsvorschlag. Bei welchem Betreibungsamt anzubringen, speziell im Falle der Zustellung des Zahlungsbefehls auf Requisitorial hin? Art. 74 SchKG.
- ATF 32 I 36425.04.1906Retentionsurkunde; Bedeutung der Fortschaffung der mit Retention belegten Gegenstände unter Zustimmung des Betreibungsamtes für das Retentionsrecht. — Kompetenzen der Betreibungsbehörden und der Gerichte hinsichtlich der Frage des Bestandes des Retentionsrechts und der Aufnahme d
- ATF 31 I 33817.05.1905Untergang eines, durch Aufnahme einer Retentionsurkunde gesicherten Retentionsrechts (des Vermieters) durch tatsächtliche Fortschaffung der retinierten Gegenstände durch den Schuldner, ohne Verzicht des Gläubigers auf sein Retentionsrecht? — Kompetenz der Aufsichtsbehörden und de
- ATF 30 I 74107.10.1904Betreibung für Miet- und Pachtzins (Art. 282 Sch G); Fortsetzung der Betreibung auf Pfändung bei Verzicht auf das Retentionsrecht ist ohne neuen Zahlungsbefehl (auf Pfändung) nicht möglich. Art. 37, 38 Sch.
- ATF 30 I 58521.09.1904Pfändung. — Fortsetzung der Betreibung trotz Unterlassung der Mitteilung des den Forderungsgrund bildenden Urteils an den Schuldner. Art. 69 Ziff. 4 Sch G. — Art. 123 Schko: Stellung des Bundesgerichts. — Die Frage der Zulässigkeit von nova vor der kantonalen obern Aufsichtsbehör
- ATF 30 I 43513.05.1904Art der Betreibung, spec. Art des Zahlungsbefehls (Betreibung für Miet- und Pachtzins gemäss Art. 282 Sch G). — Unzuständigkeit der Betreibungs- und Aufsichtsbehörden zum Entscheid über ein beanspruchtes Retentionsrecht. — Legitimation zur Beschwerdeführung gegen den Zahlungsbefe
- ATF 29 I 62426.12.1903Erhebung eines Rechtsvorschlags durch einen Geschäftsführer ohne Auftrag, Art. 469 ff. O.-R., Art. 74 Sch.- u. K.-Ges. Verneinung der Legitimation bei Widerspruch des Gläubigers. Mangelnde Legitimation der Beschwerde.
- ATF 29 I 55119.11.1903Betreibung auf Pfandverwertung; Rechtsvorschlag mit der Bemerkung «Bestritten». Obsiegen des Gläubigers im darauffolgenden Civilprozess; Fortsetzung der Betreibung auf Pfandverwertung. Art. 151, 37,74 Sch.- u. K.-Ges.
- ATF 29 I 54310.11.1903Rechtsvorschlag. Art. 74 Abs. 1 Sch.- u. K.-Ges. Die Erklärung ist, um wirksam zu sein, gegenüber dem Betreibungsamte abzugeben.
- ATF 29 I 21707.04.1903Unwidersprochen gebliebener Zahlungsbefehl mit der Bemerkung, die Betreibung erfolge zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung. Beschwerde gegen die Fortsetzung der Betreibung (Konkursandrohung); Abweisung.
- ATF 28 I 39729.11.1902Form des Rechtsvorschlags. Art. 74 Sch. u. K.-Ges. Für den schriftlichen Rechtsvorschlag ist die Unterschrift des Schuldners (oder dessen Vertreters) nicht erforderlich.
- ATF 28 I 30330.09.1902Wechselbetreibung. Einrede des betriebenen Schuldners (Mit-Avalisten) dem betreibenden Gläubiger (zahlenden Mitbürgen) stehe kein wechselrechtlicher Anspruch an ihn zu. Inkompetenz der Betreibungs- und Aufsichtsbehörden zur Beurteilung dieser Einrede. Art. 177 Sch.- u. K.-Ges.
- ATF 28 I 27314.07.1902Fortsetzung der Betreibung (auf Pfändung). Von wem ist die Frage zu entscheiden, ob eine Aberkennungsklage im Sinne des Art. 83 Sch.- u. .-Ges. gültig eingereicht sei, vom Betreibungsbeamten oder vom Richter?
- ATF 28 I 21010.06.1902Poursuite en réalisation d'un gage immobilier. Art. 152, 154, 64, HO LPF. Etablissement de l'état des charges; opposition.
- ATF 27 I 60721.12.1901Die Zustellung eines Zahlungsbefehls ist nicht absolute Voraussetzung der Gültigkeit einer Pfändung. Art. 70 B.-G.