DE
DeutschFrançaisPage en allemand uniquementItalianoPagina solo in tedesco

Bezirksgericht AI

1 Entscheid aus 2002

  1. B 4/01Abteilung Zivilgericht7. März 2002Nachdem die Parteien angeblich mündlich den Umfang und Preis der Arbeiten vereinbart hatten, schickte die Beauftragte (nachfolgend Klägerin) ein Bestätigungsschreiben, welches gemäss Behauptung des Auftraggebers (nachfolgend Beklagter) von der vorausgegangenen mündlichen Vereinbarung abgewichen…

Quelle: Bezirksgericht AI. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.