Versicherungsgericht SO

1 Entscheid aus 1985

  1. ZZ.1985.38Versicherungsgericht12. September 1985Art. 77 ZGB; § 55 Abs. 2 lit. c ZPO. Parteifähigkeit eines zahlungsunfähigen Vereins. - Bestehen gegen einen Verein Verlustscheine, ist er zahlungsunfähig und damit aufgelöst (Erw. 2b). - Mangels Aktiven gilt die Liquidation als durchgeführt, so dass der Verein mit der Auflösung seine…

Quelle: Versicherungsgericht SO. Massgebend ist die Veröffentlichung des Gerichts.