Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV

Weisung · 12. Februar 2008 · AHV

Geltend

BSV · Weisung · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Alters- und Hinterlassenenvorsorge

CH-3003 Bern, BSV

An die

- AHV-Ausgleichskasse

- IV-Stellen

Bern, 4. Oktober 2007

Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV

Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt ab 1. Januar 2008 bis auf weiteres 74 000 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge:

Nach Vollendung Vor Vollendung Prozentsatz Franken von ... Altersjahren von ... Altersjahren

21 70 51 800 21 25 80 59 200 25 30 90 66 600

Freundliche Grüsse

Bereich Leistungen AHV/EO/EL

Beatrix De Cupis, Bereichsleiterin

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Zur Kenntnis an:

Schweiz. Unfallversicherungsanstalt Rentensektion

6002 Luzern

(6 Expl. Deutsch, 2 Expl. Französisch)