Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV
Weisung · 12. Februar 2008 · AHV
Geltend
BSV · Weisung · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Alters- und Hinterlassenenvorsorge
CH-3003 Bern, BSV
An die
- AHV-Ausgleichskasse
- IV-Stellen
Bern, 4. Oktober 2007
Durchschnittliches Einkommen der Arbeitnehmer zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV
Wir teilen Ihnen mit, dass das bei der Invalidenversicherung auf Grund von Artikel 26 Absatz 1 IVV zu berücksichtigende durchschnittliche Einkommen der Arbeitnehmer erhöht wird. Es beträgt ab 1. Januar 2008 bis auf weiteres 74 000 Franken im Jahr. Daraus ergeben sich die folgenden nach Alter abgestuften Teilbeträge:
Nach Vollendung Vor Vollendung Prozentsatz Franken von ... Altersjahren von ... Altersjahren
21 70 51 800 21 25 80 59 200 25 30 90 66 600
Freundliche Grüsse
Bereich Leistungen AHV/EO/EL
Beatrix De Cupis, Bereichsleiterin
Zur Kenntnis an:
Schweiz. Unfallversicherungsanstalt Rentensektion
6002 Luzern
(6 Expl. Deutsch, 2 Expl. Französisch)