Nachtrag 3 zu den Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe
Nachtrag EZAG N3 · 8. November 2018 · AHV · Version 2
Nachtrag 3 zu den Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe; gültig ab 01.01.2019
Geltend
BSV · EZAG N3 · Deutsch
Nachtrag 3 zu den
Weisungen für die Benüt-zung des Elektroni-
schen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe
Gültig ab 1. Januar 2019
Vorbemerkungen zum Nachtrag 3, gültig ab 1. Januar 2019
Infolge der folgenden Änderungen bei PostFinance AG wurden die untenstehenden Randziffer angepasst oder aufgehoben:
- Einführung des neuen Kernbankensystems per 1.1.2018
- Aufhebung der Zahlungsanweisung (Barauszahlung durch den Postboten)
- Ablösung der alten Norm EZAG TXT für die elektronischen Zahlungsaufträge.
2. Allgemeine Bestimmungen
1009 Die technischen Einzelheiten sind im Handbuch EZAG,
1/19 dem Handbuch Technische Spezifikationen – Kreditor-,
Debitor-, Cash- und Liquiditätsmanagement und in den Zusatzbestimmungen AHV/IV/EO der PostFinance festgelegt.
3. Auszahlungstermine
1007 Für die Hauptauszahlung der Renten kann das Format 1/19 EZAG XML verwendet werden. Folgende Zahlungsarten
(ZA) können verwendet werden
– Postkontozahlungen Inland: ZA 2.1
– Bankkontozahlungen Inland: ZA 2.2
– Clearing-Zahlungen Inland: ZA 3
4. Adressgestaltung
1009 aufgehoben
1/19
5. Felder für Mitteilungen
1010 Bei der Auszahlung von AHV/IV/EO-Leistungen im Format 1/19 EZAG XML ist in jedem Fall die Versichertennummer der
leistungsberechtigten Person gemäss den Zusatzbestimmungen AHV/IV/EO zum Handbuch EZAG anzugeben.
Die Angabe des Code PENS ist im Format EZAG XML zwingend.
1010.1 Der Code PENS weist darauf hin, dass es eine Rentenzah-1/19 lung ist. Dieser Code muss beim Zahlungsauftrag angege-
ben werden um zu vermeiden, dass der Auftrag wie eine normale Kreditorenzahlung abgewickelt wird.
1011 Bei der Verwendung von EZAG im XML-Format
1/19 (ISO 20022) müssen die Empfängerangaben (leistungsbe-
rechtigte Person) in das Element Creditor (ZA 2.1, 2.2, und
3) angeliefert werden.
7. Rückzüge
1017 aufgehoben
1/19