Nachtrag 3 zu den Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe

Nachtrag EZAG N3 · 8. November 2018 · AHV · Version 2

Nachtrag 3 zu den Weisungen für die Benützung des Elektronischen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe; gültig ab 01.01.2019

Geltend

BSV · EZAG N3 · Deutsch

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Nachtrag 3 zu den

Weisungen für die Benüt-zung des Elektroni-

schen Zahlungsauftrags (EZAG) der Post durch AHV/IV/EO-Organe

Gültig ab 1. Januar 2019

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Vorbemerkungen zum Nachtrag 3, gültig ab 1. Januar 2019

Infolge der folgenden Änderungen bei PostFinance AG wurden die untenstehenden Randziffer angepasst oder aufgehoben:

- Einführung des neuen Kernbankensystems per 1.1.2018

- Aufhebung der Zahlungsanweisung (Barauszahlung durch den Postboten)

- Ablösung der alten Norm EZAG TXT für die elektronischen Zahlungsaufträge.

2. Allgemeine Bestimmungen

1009 Die technischen Einzelheiten sind im Handbuch EZAG,

1/19 dem Handbuch Technische Spezifikationen – Kreditor-,

Debitor-, Cash- und Liquiditätsmanagement und in den Zusatzbestimmungen AHV/IV/EO der PostFinance festgelegt.

3. Auszahlungstermine

1007 Für die Hauptauszahlung der Renten kann das Format 1/19 EZAG XML verwendet werden. Folgende Zahlungsarten

(ZA) können verwendet werden

– Postkontozahlungen Inland: ZA 2.1

– Bankkontozahlungen Inland: ZA 2.2

– Clearing-Zahlungen Inland: ZA 3

4. Adressgestaltung

1009 aufgehoben

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5. Felder für Mitteilungen

1010 Bei der Auszahlung von AHV/IV/EO-Leistungen im Format 1/19 EZAG XML ist in jedem Fall die Versichertennummer der

leistungsberechtigten Person gemäss den Zusatzbestimmungen AHV/IV/EO zum Handbuch EZAG anzugeben.

Die Angabe des Code PENS ist im Format EZAG XML zwingend.

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1010.1 Der Code PENS weist darauf hin, dass es eine Rentenzah-1/19 lung ist. Dieser Code muss beim Zahlungsauftrag angege-

ben werden um zu vermeiden, dass der Auftrag wie eine normale Kreditorenzahlung abgewickelt wird.

1011 Bei der Verwendung von EZAG im XML-Format

1/19 (ISO 20022) müssen die Empfängerangaben (leistungsbe-

rechtigte Person) in das Element Creditor (ZA 2.1, 2.2, und

3) angeliefert werden.

7. Rückzüge

1017 aufgehoben

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