AHV/EL Mitteilung Nr. 154 vom 1.6.2004

Mitteilung AHV/EL 154 · 1. Juni 2004 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 154 · Deutsch

1

Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Effingerstrasse 20, 3003 Bern Tel. 031 322 90 37 Fax 031 324 15 88 http://www.bsv.admin.ch

MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 154

1. Juni 2004

Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHV-Verbandsausgleichskassen

Gemäss Artikel 99 AHVV können alle fünf Jahre neue Verbandsausgleichskasse errichtet oder bestehende umgewandelt werden. Der nächste Zeitpunkt ist der 1.1.2006. Für das Bewilligungsverfahren verweisen wir auf das Bundesblatt Nr. 2569 vom 25. Mai 2004 (http://www.bk.admin.ch/ch/d/ff/2004):

Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHV-Verbandsausgleichskassen

Verbände, die eine neue Ausgleichskasse errichten oder an der Verwaltung einer

bestehenden Ausgleichskasse mitwirken wollen, sowie Arbeitnehmerverbände, die

die Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse verlangen, haben dem Bundesamt

für Sozialversicherung bis zum 1. Juni 2005 ein den Vorschriften des Gesetzes über

die AHV (SR 831.10) und der diesbezüglichen Verordnung (SR 831.101) entsprechendes

Gesuch einzureichen.

Auf Gesuche, die nach diesem Datum eintreffen, kann nicht eingetreten werden.

25. Mai 2004 Bundesamt für Sozialversicherung