AHV/EL Mitteilung Nr. 154 vom 1.6.2004
Mitteilung AHV/EL 154 · 1. Juni 2004 · AHV, EL
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BSV · Mitt. AHV/EL 154 · Deutsch
Alters- und Hinterlassenenvorsorge
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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 154
1. Juni 2004
Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHV-Verbandsausgleichskassen
Gemäss Artikel 99 AHVV können alle fünf Jahre neue Verbandsausgleichskasse errichtet oder bestehende umgewandelt werden. Der nächste Zeitpunkt ist der 1.1.2006. Für das Bewilligungsverfahren verweisen wir auf das Bundesblatt Nr. 2569 vom 25. Mai 2004 (http://www.bk.admin.ch/ch/d/ff/2004):
Errichtung neuer und Umwandlung bestehender AHV-Verbandsausgleichskassen
Verbände, die eine neue Ausgleichskasse errichten oder an der Verwaltung einer
bestehenden Ausgleichskasse mitwirken wollen, sowie Arbeitnehmerverbände, die
die Errichtung einer paritätischen Ausgleichskasse verlangen, haben dem Bundesamt
für Sozialversicherung bis zum 1. Juni 2005 ein den Vorschriften des Gesetzes über
die AHV (SR 831.10) und der diesbezüglichen Verordnung (SR 831.101) entsprechendes
Gesuch einzureichen.
Auf Gesuche, die nach diesem Datum eintreffen, kann nicht eingetreten werden.
25. Mai 2004 Bundesamt für Sozialversicherung