AHV/EL Mitteilung Nr. 258 vom 06.11.2009

Mitteilung AHV/EL 258 · 6. November 2009 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 258 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

6. November 2009

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

EL-Durchführungsstellen Nr.258

Rückverteilung der CO2-Abgabe Präzisierung im Zusammenhang mit der Meldung der Lohnsummen an die ZAS

Im Hinblick auf die anstehende Meldung der Gesamtlohnsumme an die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) sind bei mehreren Ausgleichskassen verschiedene Fragestellungen bezüglich des Vorgehens bei Kassenwechsel aufgetreten.

Wir halten hiermit folgendes fest:

Bis zum 15. November 2009 müssen die Ausgleichskassen die massgebenden abgerechneten Lohnsummen (per Stichtag 31. Oktober 2009) ihrer Arbeitgebenden der Zentralen Ausgleichsstelle melden. Es betrifft dies die Lohnsummen für das Ertragsjahr 2008, die bis zum 31.10.2009 in den Systemen der Ausgleichskassen übernommen worden sind (Rz 3002 WRC).

Bei Kassenwechsel meldet jede Ausgleichskasse die jeweils abgerechnete Lohnsumme des Arbeitgebenden und zwar für jene Zeitspanne, in der er bei ihr abrechnungspflichtig war. Beide von einem allfälligen Kassenwechsel im Jahr 2008 betroffenen Ausgleichskassen integrieren somit die bei ihnen abgerechnete Lohnsumme in ihre Gesamtlohnsummenmeldung an die ZAS.

Die Meldung der Lohnsumme gemäss Rz 4017 WRC ist einzig im Zusammenhang mit der Rückverteilung der CO2-Abgabe resp. mit der Transferzahlung der ‚alten’ an die ‚neue’ Kasse zu verstehen.