AHV/EL Mitteilung Nr. 264 vom 25.1.2010 - inkl. Nachtrag vom 29. Januar 2010

Mitteilung AHV/EL 264 · 25. Januar 2010 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 264 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

25. Januar 2010 – Nachtrag vom 29. Januar 2010

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 264

Frankieren Post 2010 – inkl. Nachtrag

1) Periodische Erhebung – übertragene Aufgaben und Gemeindezweigstellen

Wir erinnern Sie daran, dass dieses Jahr wiederum eine Erhebung des Post- und Zahlungsverkehrs stattfindet und halten folgende Grundsätze fest.

a) Übertrage Aufgaben

Die Bestimmungen im Kreisschreiben KSPF sehen vor, dass der Post- und/oder Zahlungsverkehr alle zwei Jahre erhoben wird (vgl. Rz 8009 KSPF). Das Jahr 2010 ist ein solches Erhebungsjahr.

¾ Wir machen auch darauf aufmerksam, dass die Ausgleichskassen für sämtliche Sozialwerke eine

gesamte Erhebung durchführen können, wenn Sie Gewähr dafür bieten, dass die detaillierte Verrechnung durch sie selber erfolgt (vgl. Rz 8014 KSPF). Entsprechende Schreiben sind baldmöglichst, jedoch unbedingt vor der neuen Erhebungsperiode zu melden.

b) Gemeindezweigstellen

Die kantonalen Ausgleichskassen melden uns ausserdem die Höhe der Portokosten ihrer Gemeindezweigstellen (Rz 6015 KSPF).

c) Erhebungszeitraum

Die Erhebungen werden im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2010 durchgeführt.

Das Ergebnis ist bis Ende Juli 2010 auf die im Intranet zur Verfügung gestellten Formulare (Bereich ‚Gesicherte Anwendungen’) zu übertragen

¾ Wir bitten Sie, die für Ihre Ausgleichskasse publizierten Formulare im Intranet vorgängig zu prüfen

und uns allfällige Ergänzungen, Abweichungen und Mutationen rechtzeitig zu melden (Rz 8015 KSPF).

¾ Insbesondere im Bereich der Familienausgleichskassen könnten sich infolge der Einführung des

Familienzulagegesetzes (FamZG) Anpassungen ergeben.

2) Aufgabeverzeichnis der Post (AVZ) bei Massensendungen

Auf Wunsch der Post erinnern wir Sie daran, dass die Aufgabeverzeichnisse (in Papierform oder Online ausgefüllt) zwingend alle in Rz 6007 aufgeführten Angaben enthalten müssen (d.h. Absenderangabe: ZAS, deren Debitorennummer 32124717 inkl. Rechnungsreferenznummer 500522921 sowie die vollständige Adresse der aufgebenden Stelle (AK/IVS).

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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 000

3) Nachtrag

Am 1. Juli 2009 hat die Post die Preise für Grossbriefe um bis zu 20 Prozent gesenkt, im Bereich der Produkte und Tarife hat es deshalb Anpassungen gegeben. Die Details können der Webseite

www.post.ch entnommen werden.

Die Änderungen haben zur Folge, dass die unter Punkt 1c erwähnten Formulare im Intranet AHV/IV angepasst werden müssen. Dies wird rechtzeitig vor der periodischen Erhebung erfolgen.

Die entsprechenden Anpassungen im Kreisschreiben KSPF (Anhang 5) werden im nächsten Nachtrag berücksichtigt.