AHV/EL Mitteilung Nr. 291 vom 30.09.2011

Mitteilung AHV/EL 291 · 30. September 2011 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 291 · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

30.09.2011

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 291

Mutationsmeldungen an das Register der Beitragspflichtigen neu mittels Datenaustauschplattform SEDEX

Ab 10. Oktober 2011 müssen Mutationsmeldungen an das Register der Beitragspflichtigen zwischen den Ausgleichkassen über SEDEX empfangen werden können.

Denjenigen Ausgleichskassen, welche noch keinen integrierten elektronischen Austausch in ihren Fachapplikationen betreiben, ermöglicht das sM-Client-Tool dieser Empfangspflicht nachzukommen.

Die Bestimmungen der Weisungen elektronische Datenaustauschplattform (DAP) der AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen gelten sinngemäss. Die Pflicht zum Senden dieser Mutationsmeldungen ist auf den 1. November 2012 gesetzt (Rz 3042 DAP).

Diese Mitteilung ergänzt die Weisungen für die Führung des Registers der Beitragspflichtigen. Der Inhalt dieser Mitteilung wird bis zu diesem Zeitpunkt nicht in die vorgenannten Weisungen aufgenommen, denn diese werden in nächster Zeit vollständig überarbeitet.