AHV/EL Mitteilung Nr. 340 vom 09.10.2013
Mitteilung AHV/EL 340 · 9. Oktober 2013 · AHV, EL
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BSV · Mitt. AHV/EL 340 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
09.10.2013
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 340
Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung auf den 1. Januar 2014
Um die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu beschleunigen, wird das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG, SR 837.0) so geändert, dass auf dem gesamten Lohn über dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von zurzeit 126'000 Franken ein Beitrag von 1 Prozent erhoben wird. Die heutige Plafonierung bei 315'000 Franken wird aufgehoben. Mit Beschluss vom 9. Oktober 2013 hat der Bundesrat diese Änderung auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.