AHV/EL Mitteilung Nr. 340 vom 09.10.2013

Mitteilung AHV/EL 340 · 9. Oktober 2013 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 340 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

09.10.2013

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 340

Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung auf den 1. Januar 2014

Um die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu beschleunigen, wird das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG, SR 837.0) so geändert, dass auf dem gesamten Lohn über dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von zurzeit 126'000 Franken ein Beitrag von 1 Prozent erhoben wird. Die heutige Plafonierung bei 315'000 Franken wird aufgehoben. Mit Beschluss vom 9. Oktober 2013 hat der Bundesrat diese Änderung auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.