Informationen zu Frankieren Post

Mitteilung AHV/EL 392 · 31. Januar 2017 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 392 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

31.01.2017

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 392

Informationen zu Frankieren Post

1. Frankieren mit A-Post Plus

Wir haben festgestellt, dass einige AHV/IV-Durchführungsstellen Briefe mit A-Post Plus aufgeben.

Dieses Produkt der Post gilt als „Mittelding“ zwischen einem Brief per A-Post und Sendungen, die per Einschreiben aufgegeben werden.

Unsere detaillierten juristischen Abklärungen ergeben folgendes Fazit:

 Der Versand per A-Post Plus ist nicht gleichwertig mit dem Versand per Einschreiben.

 Mit A-Post Plus aufgegebene Briefe können Rechtsunsicherheiten und in diesem Zusammen-

hang Gerichtsfälle auslösen.

 Konsequenterweise müssen die in unserem Kreisschreiben KSPF (Anhang 1) aufgeführten

Produkte weiterhin per Einschreiben der Post übergeben werden.

 Aus diesem Grund wird das Kreisschreiben KSPF nicht angepasst!

Wir machen darauf aufmerksam, dass in Rz 3001 KSPF diejenigen Produkte der Post aufgelistet sind, deren Frankierung vom AHV-Fonds übernommen wird.

Die AHV/IV-Durchführungsstellen können ihre Briefe nur dann mit A-Post Plus aufgeben, wenn Sie

die Frankierungskosten selber übernehmen (Rz 3003 KSP).

2. Sendungen ins Ausland

Bei dieser Gelegenheit erinnern wir Sie ebenfalls daran, dass Briefe ins Ausland nicht vom AHV-Fonds übernommen werden und verweisen hierzu auf die Rz 3001 und 3003 KSPF.