EL: Datenaustausch mit den Migrationsbehörden

Mitteilung AHV/EL 405 · 4. Juli 2018 · AHV, EL

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BSV · Mitt. AHV/EL 405 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

04.07.2018

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 405

EL: Datenaustausch mit den Migrationsbehörden

Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 in Umsetzung von Artikel 121a BV eine Vorlage zur Änderung des Ausländergesetzes (AuG)1 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) verabschiedet2. Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat entschieden, wie das Gesetz auf Verordnungsebene umzusetzen ist. Im Rahmen dieser Änderung des AuG wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Datenaustausch zwischen den Migrationsbehörden und den für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden ermöglicht, wenn Ausländerinnen und Ausländer Ergänzungsleistungen beziehen3. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung4 wurde ebenfalls im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)5 aufgenommen. Der Datenaustausch über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen wurde zudem in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)6 konkretisiert.

Am 28. Juni 2018 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein gemeinsames Rundschreiben SEM

– BSV an die Arbeitsmarktbehörden der Kantone, die Ausländerbehörden der Kantone und der Städte Bern, Biel, Lausanne und Thun sowie des Fürstentums Liechtenstein und die kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen versandt mit Informationen zum Datenaustausch. Das Rundschreiben ist unter www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Weisungen und Kreisschreiben > Weitere Weisungen und Rundschreiben > EU/EFTA und Drittstaaten abrufbar.

1 SR 142.20

2BBl 2016 8917

3Art. 97 Abs. 3 Bst. f und Abs. 4 AuG.

4Art. 26a ELG.

5 SR 831.30

6 SR 142.201; Art. 82 Abs. 8-11 VZAE. Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch