EL: Datenaustausch mit den Migrationsbehörden
Mitteilung AHV/EL 405 · 4. Juli 2018 · AHV, EL
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BSV · Mitt. AHV/EL 405 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
04.07.2018
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 405
EL: Datenaustausch mit den Migrationsbehörden
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 in Umsetzung von Artikel 121a BV eine Vorlage zur Änderung des Ausländergesetzes (AuG)1 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) verabschiedet2. Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat entschieden, wie das Gesetz auf Verordnungsebene umzusetzen ist. Im Rahmen dieser Änderung des AuG wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Datenaustausch zwischen den Migrationsbehörden und den für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden ermöglicht, wenn Ausländerinnen und Ausländer Ergänzungsleistungen beziehen3. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung4 wurde ebenfalls im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)5 aufgenommen. Der Datenaustausch über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen wurde zudem in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)6 konkretisiert.
Am 28. Juni 2018 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein gemeinsames Rundschreiben SEM
– BSV an die Arbeitsmarktbehörden der Kantone, die Ausländerbehörden der Kantone und der Städte Bern, Biel, Lausanne und Thun sowie des Fürstentums Liechtenstein und die kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen versandt mit Informationen zum Datenaustausch. Das Rundschreiben ist unter www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Weisungen und Kreisschreiben > Weitere Weisungen und Rundschreiben > EU/EFTA und Drittstaaten abrufbar.
1 SR 142.20
2BBl 2016 8917
3Art. 97 Abs. 3 Bst. f und Abs. 4 AuG.
4Art. 26a ELG.
5 SR 831.30
6 SR 142.201; Art. 82 Abs. 8-11 VZAE. Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch