Einführung Negativzinsen bei AHV-Ausgleichskassen ab 01.09.2021

Mitteilung AHV/EL 434 · 23. April 2021 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 434 · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

26.04.2021

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 434

PostFinance: Einführung Negativzinsen bei AHV-Ausgleichskassen ab 01.09.2021

Die PostFinance muss der Schweizerischen Nationalbank auf den bei ihr verwalteten Geldbeständen einen Negativzins entrichten. Bisher hat die PostFinance die Postkonten der ersten Säule vor einer Weitergabe dieses Negativzinses verschont und den entsprechenden Zins selber getragen.

Aufgrund des weiterhin anhaltenden Negativzinsumfelds, kombiniert mit dem Verbot der Kreditvergabe und den Gewinnvorgaben des Bundesrates sowie den in den letzten zwei Jahren signifikant angestiegenen Geldbeständen bei den Ausgleichskassen (+ CHF 400 Mio. innert Jahresfrist), sieht sich PostFinance nicht mehr in der Lage diese generelle Subvention zu leisten.

Die PostFinance hat das BSV und die ZAS informiert, dass sie deshalb gezwungen ist, per

01.09.2021 Negativzinsen auf den Postkonten der AHV-Ausgleichskassen einzuführen. Sie bekennt sich aber weiterhin dazu, die AHV/IV/EO-Gelder sowie die Gelder des Bundes wie z.B. Vorschüsse für die Ausrichtung von Überbrückungsleistungen von diesem Negativzins auszunehmen. Für die Gelder, die für die operative Umsetzung der übertragenen Aufgaben notwendig sind, wird ein reduzierter Zinssatz zur Anwendung gelangen. Für operativ nicht notwendige Geldreserven auf den Postkonten wird der volle Zinssatz verrechnet.

Erläuterungen zu den Schwellenwerten finden Sie in der Beilage. Die PostFinance wird in den nächsten Wochen mit jeder Ausgleichskasse direkt Kontakt aufnehmen, um diese Werte zu erklären und festzulegen. Bereits bekannt ist, dass der Schwellenwert 1 mindestens den für die Geldablieferung relevanten Sockelbetrag von CHF 2 Mio. umfasst und abhängig von der konkreten Situation bzw. dem Beitragsvolumen der Kasse auf maximal CHF 15 Mio. erhöht werden kann.

Die PostFinance ist zurzeit in Zusammenarbeit mit dem BSV und der ZAS daran, Optimierungen im Prozess der Geldablieferungen zu untersuchen, damit die Ausgleichskassen die einkassierten Beiträge möglichst zeitnah an die ZAS überweisen können. Auch die Vorgaben zur Verbuchung der Negativzinsen müssen noch ausgearbeitet werden. Die Resultate dieser Abklärungen werden mit Kassenvertretern aus der Kommission Aufsicht und Organisation besprochen und die entsprechenden Weisungsänderungen im Anschluss so bald als möglich kommuniziert werden.

Die Ausgleichskassen werden von den Herren Marc Perren und Kurt Ruchti von der PostFinance kontaktiert werden.

2

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 434

Beilage: Mitteilung PostFinance

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater der PostFinance. Bundesamt für Sozialversicherungen:

Beatrix Guillet, Fachspezialistin, [email protected] – 058/464 07 43

3

Anpassung der Preiskonditionen

Für PostFinance, wie auch für andere Schweizer der zweite Schwellenwert nur für Kassen mit einem Banken, ist die Zinsmarge die Haupteinnahmequelle. durchschnittlichen Vermögen von mehr als Wir verwenden die Marge auf unseren Kunden 2,5 Millionen im Jahr 2020 angewendet. Kassen geldern zur Deckung der Betriebskosten des mit einem geringeren Durchschnittsvermögen Zahlungsverkehrs. Dadurch konnten wir Ihnen erhalten nur einen Schwellenwert.

seit der Eröffnung Ihrer Beziehung mit PostFinance

fast sämtliche Bankgeschäfte kostenlos anbieten. Die Guthabengebühr wird jeweils am letzten Tag des Wir verstehen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs Folgemonats Ihrem Konto belastet.

als eine unserer Kernkompetenzen und Hauptauf

gaben und schaffen Rahmenbedingungen, die Ihnen

einen reibungslosen Ablauf ihres Zahlungsverkehrs Das neue Modell

ermöglichen.

Seit dem 22. Januar 2015 hält die Schweizerische

Oberhalb des individuellen

Nationalbank (SNB) ihren Leitzins konstant bei

–0,75% Schwellenwertes liegt der

–0.75%. Die anhaltenden Negativzinsen in Kombi

Marktsatz derzeit bei –0,75%. nation mit dem Verbot der Kreditvergabe haben

den Druck auf unsere Zinserträge in den letzten

Jahren deutlich erhöht. Entsprechend sind wir

gezwungen, unser Negativzinsmodell zu verschärfen.

Mit dieser Massnahme streben wir keine Gewinn

maximierung an, sondern lediglich eine Deckung Bis zu einem individuellen unserer Kosten. Die Verschärfung sieht vor, die –0,30% Schwellenwert,

Liquidität bis zu einem bestimmten Schwellenwert Negativzinsen von –0,30%.

zu einem individuellen (branchen /unternehmens

spezifischen) Zinssatz, und darüber hinaus zu

Marktkonditionen (aktuell –0.75%) zu bepreisen.

Da wir uns der Auswirkungen einer solchen Ände

rung auf Ihr Geschäft bewusst sind, haben wir be

0% Liquiditätsbasis der ersten

schlossen, das Negativzinsmodell für die Ausgleichs

Säule zu 0%.

kassen anzupassen und eine freie Liquiditätsbasis

zu 0% Zinsen anzubieten. Diese Liquiditätsbasis

orientiert sich an den Liquiditätsmanagementricht

linien der Ausgleichskassen und soll den freien

Zugang zu Liquidität der ersten Säule ermöglichen, Damit Sie Ihre Freigrenze sowie das gesamte Cash die nicht an die Zentrale Ausgleichsstelle oder den Management optimal verwalten können, bieten Ausgleichsfonds (Compenswiss) übertragen wurde. wir diverse Steuerungsmöglichkeiten an. So können

wir sowohl die Buchungsfrequenz Ihrer ESR Ein Wir werden deshalb ab 1. September 2021 die gänge als auch die Auslieferungszeitpunkte Ihrer Negativzinskonditionen der Kassen nach dem unten ESR Detailavisierungen anpassen. Dies garantiert stehenden Modell anpassen. Dazu gehören zwei Ihnen untertägige Buchungs und Avisierungs Schwellenwerte. Den ersten Schwellenwert haben eingänge.

wir gemeinsam mit dem BSV und der zentralen

Ausgleichsstelle definiert. Er deckt die Höhe der Des Weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Liquidität in der ersten Säule ab. Den zweiten an fünf Zeitpunkten pro Tag eine automatische Schwellenwert haben wir individuell errechnet, Überweisung auszuführen.

und zwar unter anderem auf der Grundlage des

durchschnittlichen Vermögens der Rechtsgemein Wir bedauern diese Situation, sehen uns aktuell schaft in den letzten zwölf Monaten. Der Zins aber leider nicht mehr in der Lage, die Kosten für von –0.30% für diese Liquidität ist derselbe, der Ihre Liquidität vollständig zu subventionieren,

auch anderen öffentlich rechtlichen Körperschaften wie wir das in den vergangenen fünf Jahren getan für ihre Guthaben verrechnet wird. Zudem wird haben.

PostFinance AG

Mingerstrasse 20

3030 Bern

www.postfinance.ch