Informationen betreffend CO2-Gesetz – Rückverteilung an die Unternehmen

Mitteilung AHV/EL 437 · 5. Juli 2021 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 437 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

05.07.2021

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 437

Informationen betreffend CO2-Gesetz – Rückverteilung an die Unternehmen

Anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 wurde die Totalrevision des CO2-Gesetzes von der Schweizer Bevölkerung abgelehnt. Aufgrund dieser Ablehnung werden die in der Vorlage vorgesehenen Änderungen auf den 1.1.2022 nicht eingeführt. Das Bundesgesetz über die Reduktion der

CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011 bleibt in Kraft.

Dementsprechend wird die Rückverteilung an die Unternehmen im nächsten Jahr so weitergeführt wie bisher und es müssen keine Anpassungen vorgenommen werden.

Wir danken für die Kenntnisnahme und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Kontaktpersonen:

• Bundesamt für Sozialversicherungen:

Beatrix Guillet, Fachspezialistin, [email protected] – 058/464 07 43

• Bundesamt für Umwelt:

Irène Barras, wissenschaftliche Mitarbeiterin, [email protected]