Widerruf der Mitteilung an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 422
Mitteilung AHV/EL 455 · 31. August 2022 · AHV, EL
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. AHV/EL 455 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
01.09.2022
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 455
Widerruf der Mitteilung an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 422
Um den betrieblichen und personellen Bedürfnissen der AHV-Ausgleichskassen aufgrund der Ausnahmesituation in Bezug auf die Corona Pandemie Rechnung zu tragen, wurde den Ausgleichskassen per Mitteilung Nr. 422 vom 20. März 2020 ein Spielraum für die Frankierung der Briefe mit A-Post eingeräumt.
Die besondere Lage sowie alle Corona-Massnahmen wurden per 1. April 2022 aufgehoben.
Die Mitteilung Nr. 442 vom 20. März 2020 wird somit widerrufen. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt
wieder die Bestimmung gemäss Rz 7001 KSFP, dass Briefe grundsätzlich als B-Post-Sendungen
aufzugeben sind.
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Aufsicht und Organisation Beatrix Guillet,
058/464.07.43 – [email protected]