Widerruf der Mitteilung an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 422

Mitteilung AHV/EL 455 · 31. August 2022 · AHV, EL

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. AHV/EL 455 · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

01.09.2022

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 455

Widerruf der Mitteilung an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 422

Um den betrieblichen und personellen Bedürfnissen der AHV-Ausgleichskassen aufgrund der Ausnahmesituation in Bezug auf die Corona Pandemie Rechnung zu tragen, wurde den Ausgleichskassen per Mitteilung Nr. 422 vom 20. März 2020 ein Spielraum für die Frankierung der Briefe mit A-Post eingeräumt.

Die besondere Lage sowie alle Corona-Massnahmen wurden per 1. April 2022 aufgehoben.

Die Mitteilung Nr. 442 vom 20. März 2020 wird somit widerrufen. Ab dem 1. Oktober 2022 gilt

wieder die Bestimmung gemäss Rz 7001 KSFP, dass Briefe grundsätzlich als B-Post-Sendungen

aufzugeben sind.

Für weitere Auskünfte:

Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Aufsicht und Organisation Beatrix Guillet,

058/464.07.43 – [email protected]