Mitteilung zur Anpassung der Weisungen DAP. TW und TW XML.

Mitteilung eGov 002 · 19. Dezember 2013 · E-Government

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. eGov 002 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherung BSV

Planung, Prozesse und Ressourcen

Mitteilung eGov Nr. 002 vom 19.12.2013

Geht an:

 AHV-Ausgleichskassen

 IV Stellen

 Familienausgleichskassen

Betreff : Anpassung der Weisungen

Weisungen

Die Weisungen DAP, TW und TW-XML wurden angepasst und treten per 1. Januar 2014 in Kraft. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

1. Anpassung der technische Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-

Verfahren (TW) und Anpassung der technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML)

Aufgrund der Änderung der Art. 140 Abs.2 und Art. 174 Abs.1 lit g (neu) AHVV müssen die IK-Einträge erstmals bis zum 31. März der ZAS mitgeteilt werden und anschliessend monatlich bis zum 31. Oktober.

Mit der Einführung des EO-Registers werden die MZR des Kapitel 6 durch die Wegleitung zum EO-Register und EO-Datenaustausch (WL-EOReg) ersetzt. Das Kapitel 6 wurde dementsprechend gelöscht.

Nur für TW gültig:

Mit der Einführung der AHVN13 wurde folgendes entschieden: Um eine 13-stellige NN in das 11- stellige Feld der AHV-Nummer (AHVN) einzufügen, werden die drei ersten Ziffern der NN (die Konstante 756) durch ein Minus Zeichen („-“) ersetzt. Dies wurde in den Weisungen eingetragen.

2. Anpassung der Weisungen elektronische Datenaustauschplattform (DAP) der AHV-

Ausgleichskassen und IV-Stellen

Neu stehen den DAP-Benutzern zwei Formulare zur Verfügung.

Die provisorischen Bestimmungen wurden ergänzt und liegen in der Endversion vor (Anhang 2 und Anhang 4).

Rz 1001, 2021, 2024, 2025, 3020, 3030, 3036, 5001, 5002, 6001, sowie die Anhänge 1 und 4 wurden ergänzt. Rz 3043 präzisiert die Rolle des KBI und Rz 3044 dessen Umfang.

Der Bereich PPR/ DAS

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