Mitteilung zur Anpassung der Weisungen DAP. TW und TW XML.
Mitteilung eGov 002 · 19. Dezember 2013 · E-Government
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. eGov 002 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherung BSV
Planung, Prozesse und Ressourcen
Mitteilung eGov Nr. 002 vom 19.12.2013
Geht an:
AHV-Ausgleichskassen
IV Stellen
Familienausgleichskassen
Betreff : Anpassung der Weisungen
Weisungen
Die Weisungen DAP, TW und TW-XML wurden angepasst und treten per 1. Januar 2014 in Kraft. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
1. Anpassung der technische Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-
Verfahren (TW) und Anpassung der technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML)
Aufgrund der Änderung der Art. 140 Abs.2 und Art. 174 Abs.1 lit g (neu) AHVV müssen die IK-Einträge erstmals bis zum 31. März der ZAS mitgeteilt werden und anschliessend monatlich bis zum 31. Oktober.
Mit der Einführung des EO-Registers werden die MZR des Kapitel 6 durch die Wegleitung zum EO-Register und EO-Datenaustausch (WL-EOReg) ersetzt. Das Kapitel 6 wurde dementsprechend gelöscht.
Nur für TW gültig:
Mit der Einführung der AHVN13 wurde folgendes entschieden: Um eine 13-stellige NN in das 11- stellige Feld der AHV-Nummer (AHVN) einzufügen, werden die drei ersten Ziffern der NN (die Konstante 756) durch ein Minus Zeichen („-“) ersetzt. Dies wurde in den Weisungen eingetragen.
2. Anpassung der Weisungen elektronische Datenaustauschplattform (DAP) der AHV-
Ausgleichskassen und IV-Stellen
Neu stehen den DAP-Benutzern zwei Formulare zur Verfügung.
Die provisorischen Bestimmungen wurden ergänzt und liegen in der Endversion vor (Anhang 2 und Anhang 4).
Rz 1001, 2021, 2024, 2025, 3020, 3030, 3036, 5001, 5002, 6001, sowie die Anhänge 1 und 4 wurden ergänzt. Rz 3043 präzisiert die Rolle des KBI und Rz 3044 dessen Umfang.
Der Bereich PPR/ DAS
Für allfällige Fragen wenden Sie sich an [email protected].