Mitteilung betreffend der Publikation der W-VUID-Weisungen
Mitteilung eGov 016 · 16. Dezember 2014 · E-Government
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. eGov 016 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherung BSV
Planung, Prozesse und Ressourcen PPR
eGov-Mitteilung Nr. 016 vom 16.12.2014
Geht an:
AHV-Ausgleichskassen
Betreff : Neuen Weisungen W-VUID
Weisungen W-VUID
Die Weisungen über die Verwaltung der Unternehmensidentifikationsnummer (UID) durch die AHV-Ausgleichskassen (W-VUID) wurden publiziert und treten ab dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Gemäss Gesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer UIDG sind sämtliche AHV-Ausgleichskassen verpflichtet, sich spätestens ab 01. Januar 2016 dem UID-Register anzuschliessen (siehe eGov-Mitteilung Nr. 007 vom 08.05.2014).
Für AHV-Ausgleichskassen, welche sich vor dem 01. Januar 2016 dem UID-Register anschliessen, sind diese Weisungen anzuwenden. Die Weisungen regeln hauptsächlich die organisatorischen Aspekte über die Verwaltung der UID durch die AHV-Ausgleichskassen und treten ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich PPR/DAS