Mitteilung betreffend der Publikation der W-VUID-Weisungen

Mitteilung eGov 016 · 16. Dezember 2014 · E-Government

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. eGov 016 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherung BSV

Planung, Prozesse und Ressourcen PPR

eGov-Mitteilung Nr. 016 vom 16.12.2014

Geht an:

 AHV-Ausgleichskassen

Betreff : Neuen Weisungen W-VUID

Weisungen W-VUID

Die Weisungen über die Verwaltung der Unternehmensidentifikationsnummer (UID) durch die AHV-Ausgleichskassen (W-VUID) wurden publiziert und treten ab dem 01. Januar 2015 in Kraft.

Gemäss Gesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer UIDG sind sämtliche AHV-Ausgleichskassen verpflichtet, sich spätestens ab 01. Januar 2016 dem UID-Register anzuschliessen (siehe eGov-Mitteilung Nr. 007 vom 08.05.2014).

Für AHV-Ausgleichskassen, welche sich vor dem 01. Januar 2016 dem UID-Register anschliessen, sind diese Weisungen anzuwenden. Die Weisungen regeln hauptsächlich die organisatorischen Aspekte über die Verwaltung der UID durch die AHV-Ausgleichskassen und treten ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.

Der Bereich PPR/DAS