Mitteilung betreffend Anpassung Weisungen SGA

Mitteilung eGov 027 · 1. Januar 2017 · E-Government

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. eGov 027 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS

eGov-Mitteilung Nr. 027 vom 01.01.2017

Geht an:

• AHV-Ausgleichskassen

• IV-Stellen

• Familienausgleichskassen

Betreff: Anpassung Weisungen SGA

Weisungen SGA

Die Weisungen über die Sicherheit der gemeinsamen Anwendungen (SGA) in den Bereichen AHV/IV/EO/EL/FamZlw/Famz wurden angepasst. Die angepassten Weisungen sind gültig per 01. Januar 2017.

Die Weisungen wurden im Anschluss an die Inbetriebnahme der ALPS-Anwendung (Applicable Legislation Portal Schweiz) angepasst. ALPS ist die erste gemeinsame WEB-Anwendung die keine 2-Faktor-Authentifizierung benötigt.

Jede AHV-Ausgleichskasse bezeichnet im Rahmen der in Artikel 59 Absatz 1 AHVG garantierten Selbstverwaltung mindestens zwei und maximal zehn ALPS Administratoren AK. Die Rolle ALPS Administrator AK ist erstmalig durch die Vertrauensperson zu beantragen. Der Administrator ALPS AK und die Vertrauensperson unterschreiben das Formular „Zugriffsantrag/Nutzungsbedingungen ALPS Administrator AK“, welches auf der Webseite des BSV verfügbar ist und senden es an die GECA. Die zentrale Stelle der ZAS für die Zugriffsverwaltung auf gemeinsame Anwendungen (GECA) führt eine Liste der Vertrauenspersonen für alle gemeinsamen Anwendungen.

Die GECA überprüft alle 6 Monate sämtliche Benutzernamen. Benutzernamen, welche seit mehr als 12 Monaten inaktiv sind, werden gelöscht.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.

Der Bereich MASS/SID