Mitteilung betreffend Anpassung Weisungen TW
Mitteilung eGov 029 · 1. Januar 2017 · E-Government
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. eGov 029 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS
eGov-Mitteilung Nr. 029 vom 01.01.2017
Geht an:
• IV-Stellen
Betreff: Anpassung Weisungen TW
Weisungen TW
Im Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) wird die Erfassung des Eingliederungsplans ab dem 01.01.2017 gestrichen (KSGLS S. 37, Kapitel 3.6). Das BSV wertet diese Daten nicht mehr aus und die Daten werden in der ZAS nicht mehr gesammelt. Für die technische Umsetzung ist keine Schema-Anpassung nötig. Die betroffenen Felder werden mit der Bemerkung „bis 31.12.2016 gültig“ ergänzt. Die angepassten Weisungen sind gültig per 01. Januar 2017.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich MASS/SID