Mitteilung betreffend Anpassung Weisungen TW

Mitteilung eGov 029 · 1. Januar 2017 · E-Government

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. eGov 029 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS

eGov-Mitteilung Nr. 029 vom 01.01.2017

Geht an:

• IV-Stellen

Betreff: Anpassung Weisungen TW

Weisungen TW

Im Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS) wird die Erfassung des Eingliederungsplans ab dem 01.01.2017 gestrichen (KSGLS S. 37, Kapitel 3.6). Das BSV wertet diese Daten nicht mehr aus und die Daten werden in der ZAS nicht mehr gesammelt. Für die technische Umsetzung ist keine Schema-Anpassung nötig. Die betroffenen Felder werden mit der Bemerkung „bis 31.12.2016 gültig“ ergänzt. Die angepassten Weisungen sind gültig per 01. Januar 2017.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.

Der Bereich MASS/SID