Neue Version der Meldungsdefinitionen des Familien-zulagenregisters (FamZReg)
Mitteilung eGov 031 · 19. Februar 2018 · E-Government
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. eGov 031 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherung BSV
Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS
eGov-Mitteilung Nr. 031 vom 19.02.2018
Geht an:
Die Durchführungsstellen nach Artikel 21c FamZG (SR 836.2)
Betreff : Neue Version der Meldungsdefinitionen des Familienzulagenregisters
Neue Version der Meldungsdefinitionen des Familienzulagenregisters (FamZReg)
Eine neue Version der FamZReg-Meldungsdefinitionen (XSD-Schemas Version 4.0) ist ab dem
1. März 2019 zwingend anzuwenden. Die bestehenden Meldungsdefinitionen (XSD-Schemas Version 3.0) können nur noch bis 28.02.2019 verwendet werden.
Folgende Anpassungen wurden mit der Version 4.0 vorgenommen:
Erweiterung Meldung an FamZReg mit Feld „Wohnsitzland des Kindes“ nach eCH-0008 (obligato-
risch)
Erweiterung Meldung an FamZReg mit Feld „Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) des Ar-
beitgebers“ nach eCH-0097/3 (optional)
Anpassung Feld „testDeliveryFlag“ nach eCH0058/4 („true“ für Testmeldung, „false“ für produktive
Meldung)
Die XSD-Schemas der Version 4.0 sind auf der Webseite der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) aufgeschaltet:
https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/partenaires-et-institutions-/registres-centraux/registre-des-allocations-familiales/echange-de-donnees--aspects-techniques--webservice.html
In Zusammenarbeit mit der ZAS ist die Überführung der alten XSD-Schemas (Version 3.0) auf die neuen XSD-Schemas (Version 4.0) wie folgt vorgesehen:
Testphase Version 4.0: 05.11. – 23.11.2018
Produktionsaufnahme Version 4.0: 05.12.2018
Parallelbetrieb Versionen 3.0 und 4.0: 05.12.2018 – 28.02.2019
Ausserbetriebnahme Version 3.0: 01.03.2019
Bei Fragen zur Umsetzung und Anbindung (inkl. Testarbeiten) der neuen XSD-Schemas wenden Sie sich bitte an das Kontrollbüro FamZReg der ZAS [email protected].
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich MASS/SID