Mitteilung betreffend Anpassung der Weisungen FamZReg
Mitteilung eGov 041 · 1. August 2020 · E-Government
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
BSV · Mitt. eGov 041 · Deutsch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherung BSV
Mathematik, Analysen, Statistik und Standards MASS
eGov-Mitteilung Nr. 041 vom 01.08.2020
Geht an:
Die Durchführungsstellen nach Artikel 21c FamZG (SR 836.2)
Betreff: Anpassung Weisungen FamZReg
Weisungen FamZReg
Die Weisungen FamZReg wurden aufgrund der Revision des Familienzulagengesetzes, welches per 01.08.2020 in Kraft tritt, angepasst. Die Weisungen FamZReg treten ebenfalls per 01.08.2020 in Kraft. Details zur Revision des Familienzulagengesetzes können der Medienmitteilung des BSV vom 19.06.2020 entnommen werden.
Details zu den technischen Anpassungen im FamZReg können den «Release notes» von der ZAS entnommen werden.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Kontrollbüro FamZReg der ZAS [email protected].
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in Ihrer Durchführungsstelle.
Der Bereich MASS/SID
Für anderweitige Fragen wenden Sie sich an [email protected] Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern www.bsv.admin.ch