Datenbereinigung der IK-Daten (IK-Kopf, IK-Buchungen, AHV-Nr.) im Vorfeld der Initialisierung der IK-Daten mit dem IK-Register im Rahmen des Projekts MOSAR

Mitteilung eGov 063 · 1. Juni 2026 · E-Government

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BSV · Mitt. eGov 063 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Direktionsstab DS – IT-Management ITM

eGov-Mitteilung Nr. 063 vom 1.6.2026

Geht an: - AHV-Ausgleichskassen

- Software-Lieferanten der Ausgleichskassen (IT-Pools)

Betreff: Datenbereinigung IK-Buchungen

Datenbereinigung der IK-Daten (IK-Kopf, IK-Buchungen, AHV-Nr.) im Vorfeld der Initialisierung der IK-Daten mit dem IK-Register im Rahmen des Projekts MOSAR

Gemäss aktueller Planung beginnen wir mit dem Aufbau des IK-Registers (vormals unter dem Begriff Spiegelregister bekannt) zwischen dem 1.2.2027 und dem 1.6.2027.

Ab dem 2.6.2027 können alle Ausgleichskassen die IK-Auszüge der MZR-Gründe 92,94,97 und 98 über eine WebService Schnittstelle innert Sekunden erhalten. Die bisherige Sichtbarkeit in Telezas ist gewährleistet und die bestehenden finanziellen Abgeltungen für einen IK-Auszug zuhanden der versicherten Person oder für eine Rentenvorausberechnung werden vorderhand nicht angepasst..

Mit dem IK-Register synchronisiert werden müssen gemäss Wegleitung Versichertenregister (WL-VR) Kp. 2.20.4 und 2.20.5:

• Alle IKs mit Buchungen.

• Alle offenen IKs für Versicherte nach dem 01.01.1950 geboren, auch wenn sie leer sind.

• Ausnahme: IKs zu einer annullierten AHVN sind fakultativ, wenn die Einkommenssumme 0 ist.

Im Vorfeld müssen bei einigen Ausgleichskassen die Datenbestände bereinigt werden. Dabei werden die Ausgleichskassen durch ihre IT-Pools unterstützt. In enger Zusammenarbeit zwischen den IT-Pools und der ZAS werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die Bereinigungsarbeiten möglichst automatisiert durchführen zu können. Es ist aber nicht zu vermeiden, dass gewisse Arbeiten manuell durchgeführt werden müssen.

Die Fehlerbehebung muss bis zum 30.9.2026 durchgeführt werden. Fachliche Fehler können auch nach der initialen Synchronisation bereinigt werden, führen aber bei der Inbetriebnahme zu Fehlermeldungen. Deren Behebung muss danach gemäss folgender Regelung erfolgen:

– Innert 30 Tagen für Personen die nach dem 01.01.1960 geboren sind.

Grund: Diese Versicherten sind idR. aktiv und/oder in der Nähe des Referenzalters.

– Innert 90 Tagen für alle anderen Fälle

Nach der Fehlerbehebung beginnen ab 1.10.2026 die Tests der initialen Synchronisation mit rund 18 AKs.

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Details zu den Bereinigungsarbeiten:

Aktivität Details

Abgleich der IK-Kopfdaten Abgleich der IK-Bestände zwischen ZAS und der AK.

mit einer • Zwingend:

IK-Bestandesmeldung – Versicherte mit Jahrgang ab 1950 mit und ohne IK-Bu-(WL-VR Kp. 3.3.17) chungen.

– Versicherte mit Jahrgang 1940 – 1949 mit IK-Buchungen.

• Optional:

– Versicherte mit Jahrgang 1900 - 1939 mit IK-Buchungen Behebung fachlicher Fehler • Verletzung von Plausibilisierungsregeln welche 99% der Feh-

ler ausmachen gemäss Plausibilisierungs-Regeln VRi.

• Dies Betrifft vor allem Beitragsjahre der 80iger Jahre.

• Nur wenige AKs weisen diese Fehler auf.

Migration 8- und 9-stelliger • Zwingend:

AHV-Nr. auf 11-stellige AHVN – Versicherte mit Jahrgang ab 1950 mit und ohne IK-Bu-

chungen.

– Versicherte mit Jahrgang 1940 – 1949 mit IK-Buchungen.

– Fusion von einem IK mit 8/9-stelliger AHVN mit dem IK mit der entsprechenden 11-stelligen AHVN mit IK-Buchungen.

• Optional:

– Versicherte mit Jahrgang 1900 – 1939 mit IK-Buchungen.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und die Umsetzung in ihrer Ausgleichskasse.

Der Bereich DS/ITM

Für allfällige Fragen wenden Sie sich an [email protected] i RA-AVS21-D-RA-IKMeldung-Plauses-v1.6_DE.xlsx 2/2 063_egov-mitteilung-d_2026_06_01 .docx