Die Wegleitung zum Familienzulagengesetz (FamZWL) wird auf den 1. Januar 2012 aktualisiert

Mitteilung FamZ 3 · 1. Dezember 2011 · Familienzulagen

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

BSV · Mitt. FamZ 3 · Deutsch

1

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Familienfragen

1. Dezember 2011

Mitteilung über die Durchführung der Familienzulagen Nr. 3 Die Wegleitung zum Familienzulagengesetz (FamZWL) wird auf den 1. Januar 2012 aktualisiert

Infolge der Änderung von Artikel 7 und 10 der Familienzulagenverordnung (FamZV), die auf

den 1. Januar 2012 in Kraft treten wird (s. Mitteilungen Nr. 1 und 2), wurde die FamZWL ange-

passt und im Internet publiziert.

Die folgenden Randziffern wurden gegenüber der Fassung vom 12. Mai 2011 geändert:

 Rz. 301und 301.1: Auch bei längerer Ausbildung im Ausland wird von einem Beibehalten des Wohnsitzes in der Schweiz ausgegangen und es besteht Anspruch auf Familienzulagen;

 Rz. 305-309: Wegfall von besonderen Voraussetzungen für die Ausrichtung von Familienzulagen für Kinder im Ausland;

 Rz. 519.1: Anspruch auf Familienzulagen bei unbezahltem Urlaub.

Die angepasste FamZWL findet sich hier:

Grundlagen FamZ