Meldung von BezügerInnen einer Rente/HE der IV an die Krankenkassen

Rundschreiben Nr. 096 · 27. April 2006 · IV

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BSV · RS 096 · Deutsch

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IV-Rundschreiben Nr. 96 vom 17. November 1995

Meldung von BezügerInnen einer Rente/HE der IV an die Krankenkassen

(Rz 41 des IV-Rundschreibens Nr. 6 vom 18. April 1994)

Die Meldepflicht nach Rz 41 gilt trotz Inkrafttreten des neuen KVG auf den 1. Januar 1996 weiterhin (Möglichkeit der rückwirkenden Zusprechung von Leistungen mit Anspruchsbeginn vor dem 1.1.96). Die IV-Stellen werden über deren Aufhebung zu gegebenen Zeitpunkt informiert.