Meldung von BezügerInnen einer Rente/HE der IV an die Krankenkassen
Rundschreiben Nr. 096 · 27. April 2006 · IV
Aufgehoben
Überholt
BSV · RS 096 · Deutsch
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IV-Rundschreiben Nr. 96 vom 17. November 1995
Meldung von BezügerInnen einer Rente/HE der IV an die Krankenkassen
(Rz 41 des IV-Rundschreibens Nr. 6 vom 18. April 1994)
Die Meldepflicht nach Rz 41 gilt trotz Inkrafttreten des neuen KVG auf den 1. Januar 1996 weiterhin (Möglichkeit der rückwirkenden Zusprechung von Leistungen mit Anspruchsbeginn vor dem 1.1.96). Die IV-Stellen werden über deren Aufhebung zu gegebenen Zeitpunkt informiert.