Leistungen der IV bei Hippotherapie (Es ist ein Bezug zum alten Physio-Vertrag enthalten, der heute nicht mehr gültig ist)
Rundschreiben Nr. 107 · 27. April 2006 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 107 · Deutsch
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IV-Rundschreiben Nr. 107 vom 17. September 1996
Leistungen der IV bei Hippotherapie
Ab dem 1. Juli 1996 gilt für die Verrechnung der Leistung Hippotherapie der Nachtrag vom 15. August 1995 zu den Richtlinien des Physiotherapievertrages, Ziffer 2.1 (bis), Buchstabe e.
Der bis anhin noch gültige Vertrag zwischen der Schweizer Gruppe für Hippotherapie und dem Bundesamt für Sozialversicherung (für die Invalidenversicherung) vom 5. Oktober 1989, sowie der Anhang zum Vertrag, wurden somit per 30. Juni 1996 hinfällig.
Die Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K führt eine Liste derjenigen Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, die über die geforderte Spezialausbildung in Hippotherapie verfügen. Die aktuelle Liste liegt diesem Rundschreiben bei.
Beilage erwähnt*
*Beilagen in Papierform vorhanden