Neuer Physiotherapie-Tarif (Informationscharakter / aktuelle Tarife sind online abrufbar)

Rundschreiben Nr. 129 · 27. April 2006 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 129 · Deutsch

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IV-Rundschreiben Nr. 129 vom 3. Dezember 1997

Neuer Physiotherapie-Tarif

Per 1.1.1998 tritt der Physiotherapie-Tarif in Kraft. Das Hauptmerkmal des neuen Tarifes ist der Aufbau in Form von Sitzungspauschalen mit einigen wenigen Zuschlagspositionen. Pro Sitzung kann nur eine Sitzungspauschale abgerechnet werden. Der neue Tarif unterscheidet sich gegenüber dem alten im wesentlichen durch folgende Merkmale:

- Sitzungspauschalen anstelle eines Zeittarifes (Positionen 7001-7005 im alten

Tarif)

- Tarifstruktur nach dem Baustein-Prinzip

- Deutlich weniger Tarifpositionen

- Die Kombination von Tarifziffern ist nicht möglich (ausgenommen Zuschlagsposi-

tionen)

Der Taxpunktwert für UV/MV/IV-Patienten beträgt Fr. 1.–. Der neue Tarifordner ist zur Zeit im Druck und wird sobald als möglich versandt.

Zulassungskriterien/Verordnungsformular:

Auf dem Verordnungsformular des Arztes muss unten rechts die Unterschrift des Physiotherapeuten sowie sein KSK-Stempel enthalten sein. Der KSK-Stempel enthält die KSK-Zahlstellennummer. Diese Nummer ist die Gewähr dafür, dass der Therapeut den Anforderungen des Vertrages entspricht und zugelassen ist. Fehlt auf einer Verordnung die Unterschrift oder der KSK-Stempel, kann sie mit einem entsprechenden Hinweis auf Unvollständigkeit an den Therapeuten retourniert werden.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer KSK in Solothurn (Tel.: 032/625 41 41), welches für die Zulassungsformalitäten verantwortlich ist.