Änderung der Art. 8 Abs. 5, 8bis, Abs. 2, 13, Abs. 1 zweiter Satz, 105 Abs. 2 erster Satz der IVV auf den 1.1.1998 (Einführung NFA)
Rundschreiben Nr. 131 · 27. April 2006 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 131 · Deutsch
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IV-Rundschreiben Nr. 131 vom 19. Dezember 1997
Änderung der Art. 8 Abs. 5, 8bis Abs. 2, 13 Abs. 1 zweiter Satz, 105 Abs. 2 erster Satz der Verordnung über die Invalidenversicherung auf den 1.1.1998
Die Änderung der randvermerkten Verordnungsbestimmungen erfordert eine Anpassung des BSV-Dokumentes Nr. 16974 „Beiträge der IV an den Sonderschulunterricht; Richtlinien für die Rechnungsstellung, gültig ab 1. Januar 1990“. In der Beilage erhalten Sie das neue BSV-Dok. 97.822 „Weisungen an die Sonderschulen für die Ausrichtung der Schul- und Kostgeld- sowie der Betriebsbeiträge – gültig ab
1.1.1998“. Die Rz 27-35 und 38-39 des Kreisschreibens über die Sonderschulung werden mit diesen neuen Weisungen aufgehoben. Die in der beiliegenden Liste aufgeführten Sonderschulen wurden von uns bereits direkt über die neuen Weisungen orientiert.
Beilagen*: BSV-Dok. 97.822 „Weisungen an die Sonderschulen für die Ausrichtung
der Schul- und Kostgeld- sowie der Betriebsbeiträge – gültig ab 1.1.1998“
Liste Sonderschulen mit Anspruch auf Betriebsbeiträge – Stand 12.1997
*Beilagen in Papierform vorhanden