Änderung der Art. 8 Abs. 5, 8bis, Abs. 2, 13, Abs. 1 zweiter Satz, 105 Abs. 2 erster Satz der IVV auf den 1.1.1998 (Einführung NFA)

Rundschreiben Nr. 131 · 27. April 2006 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 131 · Deutsch

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IV-Rundschreiben Nr. 131 vom 19. Dezember 1997

Änderung der Art. 8 Abs. 5, 8bis Abs. 2, 13 Abs. 1 zweiter Satz, 105 Abs. 2 erster Satz der Verordnung über die Invalidenversicherung auf den 1.1.1998

Die Änderung der randvermerkten Verordnungsbestimmungen erfordert eine Anpassung des BSV-Dokumentes Nr. 16974 „Beiträge der IV an den Sonderschulunterricht; Richtlinien für die Rechnungsstellung, gültig ab 1. Januar 1990“. In der Beilage erhalten Sie das neue BSV-Dok. 97.822 „Weisungen an die Sonderschulen für die Ausrichtung der Schul- und Kostgeld- sowie der Betriebsbeiträge – gültig ab

1.1.1998“. Die Rz 27-35 und 38-39 des Kreisschreibens über die Sonderschulung werden mit diesen neuen Weisungen aufgehoben. Die in der beiliegenden Liste aufgeführten Sonderschulen wurden von uns bereits direkt über die neuen Weisungen orientiert.

Beilagen*: BSV-Dok. 97.822 „Weisungen an die Sonderschulen für die Ausrichtung

der Schul- und Kostgeld- sowie der Betriebsbeiträge – gültig ab 1.1.1998“

Liste Sonderschulen mit Anspruch auf Betriebsbeiträge – Stand 12.1997

*Beilagen in Papierform vorhanden