Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens
Rundschreiben Nr. 150 · 24. Mai 2013 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 150 · Deutsch
Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 33 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern
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IV-Rundschreiben Nr. 150 vom 29. Juli 1999
Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens
1. Anmeldung und Beilagen - vollständig
Die IV-Stelle prüft, ob das Anmeldeformular
vollständig ausgefüllt ist. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Angaben, welche für die Rentenfestsetzung erforderlich sind (Ziffern 1 - 5; z.B.
Angaben zu den Kindern, über Auslandaufenthalte usw.; siehe Rz 2001ff. und Anhang IV KSVI). Sie sorgt
allenfalls für eine Vervollständigung der Angaben.
Wichtig ist auch, dass den Ausgleichskassen während des Abklärungsverfahrens allfällig eintretende
Mutationen umgehend mitgeteilt werden.
Die IV-Stelle prüft, ob die erforderlichen Beilagen vollzählig vorhanden sind. Dazu gehören insbesondere das Familienbüchlein, allfällige Scheidungsurteile, die Aufenthaltsbewilligung und der Ausländerausweis. Es wird auf die beiliegende Checkliste verwiesen.
Benötigt die Ausgleichskasse noch weitere Unterlagen, holt sie diese direkt ein (Rz 3047.1 KSVI).
Die IV-Stelle kopiert die Beilagen vor der
Rücksendung an die Versicherten.
2. Zuständige Ausgleichskasse
Die IV-Stelle prüft die Zuständigkeit sorgfältig
(Art. 44 - 46 IVV, Art. 122 - 125ter AHVV). Zu
beachten ist insbesondere, dass – in Abweichung von Art. 122 AHVV – in der IV jene Ausgleichskasse für die Rentenfestsetzung zuständig ist, welche im
Zeitpunkt der Anmeldung für den Beitragsbezug
zuständig war.
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3. Splitting bei Scheidung - sofortige Meldung
Die IV-Stelle prüft die Anmeldung daraufhin, ob es sich um eine geschiedene Person handelt bzw. ob eine frühere Ehe geschieden worden ist. Zutreffendenfalls stellt sie der zuständigen Ausgleichskasse umgehend eine Kopie der Anmeldung zu. Zuständig ist die
Ausgleichskasse, welche im Zeitpunkt der Anmeldung für den Beitragsbezug zuständig war (Rz 2011.1 und 4039.1 KSVI). Probleme bei der Durchführung des
Splittings, die bei der Umsetzung der 10. AHV-
Revision in der Anfangsphase bestanden haben, sollten nun ausgeräumt sein.
4. Vorbescheid - umgehend an die Ausgleichskasse
Die IV-Stelle sendet den Vorbescheid über die Rente an die versicherte Person. Gleichzeitig stellt sie bei der erstmaligen Rentenzusprechung eine Kopie
davon der Ausgleichskasse zu und fordert diese auf, die Leistungsberechnung vorzubereiten (Rz 3044 KSVI). Sie legt Kopien aller Anmeldungsunterlagen (inkl.
allfällige IK-Zusammenrufe) bei. Es müssen alle für die Rentenberechnung relevanten Daten mitgeteilt
werden (Eintritt des Versicherungsfalles etc.).
5. Verrechnungsanträge - vollständig
Die IV-Stelle führt in der Beschlussesmitteilung alle vorschussleistenden Stellen explizit auf und legt Kopien sämtlicher Verrechnungsanträge bei. Zu
verwenden ist ausschliesslich das seit 1. Januar 1999 gültige Formular 318.183.
6. Härtefallrenten - zumutbares Erwerbseinkommen
Die IV-Stelle gibt bei Versicherten, die
invalidenversicherungsrechtlich als Erwerbstätige oder Teilerwerbstätige gelten, in der Beschlussesmitteilung immer das zumutbare Erwerbseinkommen an (Rz 5004ff. WIH).
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Die IV-Stelle legt dem Vorbescheid an die versicherte Person das Ergänzungsblatt 3 bei. Auf diesem ist die Adresse der zuständigen Ausgleichskasse (für die Rücksendung) anzugeben.
7. Nachzahlung - zur Information
Es dient der Beschleunigung des Verfahrens, wenn die Ausgleichskasse in einem ersten Schritt die Verfügung über die laufende Rente erlässt. Ueber die Nachzahlung erlässt sie in einem zweiten Schritt eine separate Verfügung (Rz 10067.1 RWL).
Beilage
Checkliste
für die Beilagen zur Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen für Erwachsene (in Fotokopie oder Original (z.B.
Ausbildungsnachweise, AHV-Markenhefte,
Ergänzungsblatt 3, usw.) beilegen)
1. Personalien
(a) AHV-Ausweis
(b) Kopie Personalausweise (z.B. Familienbüchlein, Kopien der
Geburtsscheine, wenn Familienbüchlein nicht vorhanden,
Personenstandsausweis oder Familienschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Schriftenempfangsschein,
Reisepass), aus denen die Personalien aller in der Anmeldung genannten Personen ersichtlich sind
(c) bei Ausländern: sämtliche Ausländerausweise bzw.
Aufenthaltsbewilligungen (auch jene der Familienangehörigen)
(d) Vormundschafts-, Beiratschafts-, Beistandschaftsurkunde
(e) Pflegeverträge
2. Geschiedene, Getrenntlebende
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(a) Dispositiv der Scheidungs- oder Trennungsurteile bzw.
gerichtlich genehmigte Scheidungs- oder
Trennungskonventionen, inkl. Rechtskraftbescheinigungen
3. Für Kinder zusätzlich
(a) Ausbildungsbescheinigungen und Belege von Lehranstalten
und Arbeitgebenden für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren
4. Beilagen
(a) Alle Drittauszahlungsbegehren und Verrechnungsanträge (b) separate Anträge auf Auszahlung auf Bank- oder Postkonto (c) allfällige AHV-Markenhefte
(d) ev. Ergänzungsblatt 3
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