Abgabe von FM-Anlagen

Rundschreiben Nr. 167 · 24. Mai 2013 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 167 · Deutsch

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Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern ___________________________________________________________________________

IV-Rundschreiben Nr. 167 vom 5. Februar 2001

Abgabe von FM-Anlagen

(Ziff. 5.07.24 KHMI)

Gemäss Ziff. 5.07.24 KHMI können FM-Anlagen unter Ziff. 5.07 HVI an stark beeinträchtigte hörsehbehinderte und unter Ziff. 13.01* HVI an schwer hörgeschädigte Personen als Hilfsmittel zur Schulung, Ausbildung und Frühförderung abgegeben werden.

Ab sofort ist im Sinne der Ziff. 5.07.24 KHMI unter Ziff. 13.01* HVI auch eine Abgabe an Erwerbstätige möglich, wenn die Anlage eine Erwerbstätigkeit markant erleichtert.