Tarifvertrag zwischen der Schweizerischen Invalidenversicherung und der Konferenz der Schweizerischen Berufsverbände der LogopädInnen (Tarifverträge sind separat einsehbar)
Rundschreiben Nr. 171 · 27. April 2006 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 171 · Deutsch
Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Abteilung Invalidenversicherung 3003 Bern ___________________________________________________________________
IV-Rundschreiben Nr.171 vom 16. Juli 2001
Tarifvertrag zwischen der Schweizerischen Invalidenversicherung
und der Konferenz der Schweizerischen Berufsverbände der Logo-
pädinnen & Logopäden
Auf den 1. August 2001 tritt der am 14. Juni 2001 zwischen der Schweizerischen Invalidenversicherung und der Konferenz der Schweizerischen Berufsverbände der Logopädinnen & Logopäden abgeschlossene Tarifvertrag in Kraft. Sie regelt die Kostenvergütung der im Einzelfall verfügten Sprachheilbehandlungen im gesamten Leistungsbereich der Invalidenversicherung. Der Vertrag ist im Intranet AHV/IV unter der Rubrik 'Tarife und Verzeichnisse' im PDF-Format abgelegt. Hier wird ab Oktober 2001 auch das Verzeichnis der dem Vertrag beigetretenen Einzelpersonen und Arbeitgebende zu finden sein. Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Benoît Ducrest (031 322 90 64;
Beilage: Tarifvertrag IV - K/SBL